Breitband 2.0, Ergebnis des zweiten Ausschreibungsverfahrens, Beschluss über die Auftragsvergabe
Daten angezeigt aus Sitzung:
56. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 08.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das zweite Ausschreibungsverfahren zum Breitbandausbau in Heilsbronn fand bis 17.01.2017 statt. Es hat nur ein Bewerber ein Angebot abgegeben: Telekom Deutschland GmbH
Die Bewertung durch die Gutachterfirma Breitbandberatung Bayern GmbH hat ergeben, dass das Angebot der Telekom Deutschland GmbH die Vorgaben der Bekanntmachung zum 2. Auswahlverfahren erfüllt und die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Die erforderliche Plausibilitätsprüfung durch das Breitbandzentrum Bayern des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Amberg wurde veranlasst. Danach ist die Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke plausibel.
Herr Langer von der Breitbandberatung Bayern GmbH wird das Angebot und die Ergebnisauswertung vorstellen.
Der Stadtrat hat nun über die Auftragsvergabe zu entscheiden. Die Verwaltung wird die Zustimmung zum Förderantrag einholen. Im zweiten Verfahren ist beabsichtigt, bereits nach positiver Antragsprüfung durch die Regierung von Mittelfranken den Kooperationsvertrag mit der Deutschen Telekom GmbH zu verhandeln und zu schließen. Dadurch ergibt sich ein wesentlicher Zeitvorteil bei der Durchführung der Maßnahme.
Beschluss 1
a) Auf der Grundlage der vorliegenden gutachterlichen Bewertung beschließt der Stadtrat, das Angebot der Telekom Deutschland GmbH vom 09.01.2017 anzunehmen und beauftragt die Verwaltung bei der Regierung von Mittelfranken die Zustimmung zum Förderantrag einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
b) Der Erste Bürgermeister wird vorbehaltlich der positiven Prüfung des Antrages durch die Regierung von Mittelfranken ermächtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH den Kooperationsvertrag noch vor Übergabe des Zuwendungsbescheides zu verhandeln und abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 3
c) Folgender vorläufiger Finanzierungsplan für die o. g. Ausbaumaßnahme wird beschlossen:
- Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Angebot vom 09.01.2017: 413.301 €.
- Förderung It. Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat:
80 % maximal 740.000 € zzgl. 50.000 € aus der Interkomm. Zusammenarbeit
= 790.000,00 €
davon im 1. Förderverfahren eingesetzt: 314.370,40 €
Restliche Fördermittel: 475.629,60 €
80% von 413.301 € = 330.640,80 €
Eigenanteil der Gemeinde: 82.660,20 €
2017: Abruf von Fördermitteln: 165.320,40 € Eigenanteil: 41.330,10 €
2018: Abruf von Fördermitteln: 165.320,40 € Eigenanteil: 41.330,10 €
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.03.2017 12:18 Uhr