Die Antragstellerin hat zum genehmigten Neubau eines REWE-Supermarktes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 409/2 und 409/3, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße, einen Tekturplan eingereicht.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Folgende Änderungen gegenüber der bestehenden Baugenehmigung sind geplant:
Außenbereich:
- Schaffung eines zusätzlichen Gehweges auf der Nordseite des Marktes.
Nach Meinung der Verwaltung sollte dem Gehweg entlang des Marktes auf der Nordseite nicht zugestimmt werden, da es wegen des hohen Verkehrsaufkommens und eines fehlenden Überweges für die Fußgänger, insbesondere bei einer Überquerung durch ältere Menschen zu Gefährdungen kommen könnte.
Der zweite Gehweg als Stich zur LKW Haltebucht ist ebenfalls abzulehnen, da auch hier keine Überquerungshilfe vorhanden ist. Bereits in der Bauleitplanung wurde diese Anbindung (-siehe vor) abgelehnt.
Schon bei der Vorstellung der Planung des REWE Marktes wurde die vormals geplante LKW Rampe an der Nordseite (Tennisabteilung) an die Westseite (Ansbacher Straße) verschoben. Die damalige Argumentation von Ratisbona war, dass sonst der Fußgängerverkehr die Laderampe kreuzt.
- Geringfügige Veränderung des Gehwegs in Richtung Caravan-Stellplatz auf der Südseite des Marktes.
Innenbereich:
- Verschiebung der Kühlzellen und Schaffung eines zusätzlichen Backvorbereitungsraumes mit zusätzlichem Außenfenster in der Größe von 1,76 x 1,01 m.
- Veränderung des Technikbereiches:
- Vergrößerung der Stahlbetondecke bis über den Multifunktionsraum
- Aufstellraum für Lüftungsgerät im OG mit Zugang über eine zusätzliche äußere Stahl-
treppe – Schallschutzgutachten fehlt und ist zu prüfen.
- Schaffung einer Technikaufstellfläche auf der Stahlbetondecke über Technikbereich mit
Einhausung. Zum Sichtschutz der Technikaufstellfläche in Richtung Caravan-Stellplatz
soll hier eine Verkleidung mit Alu-Lamellen erfolgen.
Seitens der Verwaltung wird bemerkt, dass die Lüftungsgeräte im sogenannten 1.OG stehen. Eine Einhaltung des Lärmpegels ist hier wegen der Nähe zum Wohngebiet vor Genehmigung u.a. durch Vorlage der entsprechenden Schallschutzberechnungen / Schallschutzgutachten der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen und zu prüfen.
- Einbau eines zusätzlichen Verkaufsfensters im Metzgerbereich in der Größe von 0,885 x 1,26 m als Schiebefenster zum direkten Außenverkauf.
- Vergrößerung der Stahlbetondecke über Fleischbereich, Personal und Flur 1 (Notausgangsflur).
- Verminderung der Tiefe des Müllabstellraums auf die im Bebauungsplan zugelassene Tiefe von 1,50 m (massive Ausführung).
Anmerkungen des Planers zu den Änderungen:
- Die Außenmaße des Gebäudes ändern sich im Wesentlichen nicht, bis auf die unwesentliche Verringerung des Müllraumes.
- Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl ändern sich damit nicht signifikant.
- Die vorgenommenen Änderungen wurden bereits durch den Statiker mit berücksichtigt und liegen dem Prüfstatiker vor.
- Die Bereiche, in denen sich Veränderungen im Innenbereich ergeben, wurden in den Unterlagen, außer Lageplan, der besseren Übersicht halber in Rot gekennzeichnet.
- Die zwei Teilbereiche, in denen sich Veränderungen ergeben, wurden als Schnitt mit auf den Grundriss kopiert (links oben).
Es gibt Veränderungen bezüglich der Schallimmissionsprognose. Eine entsprechende Tektur ist eingereicht.
Da sich für die Nachbarn (Stadt Heilsbronn) keine Änderungen ergeben und die Stadt bei Bedarf im Verfahren ggf. mit beteiligt wird, kann die Nachbarbeteiligung gemäß Art. 66 BayBO entfallen.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Das gemeindliche Einvernehmen ist daher wie folgt zu erteilen.