Bauantrag Neubau eines Fitnessstudios auf Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Nähe Bauhofstraße (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)


Daten angezeigt aus Sitzung:  63. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 11.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 63. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.07.2017 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau eines Fitnessstudios auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Nähe Bauhofstraße.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 43, Gewerbegebiet Heilsbronn Ost, 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße.
Alle Vorgaben des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Die Genehmigung des Straßenbaulastträgers gemäß Pkt. 3.5 der Bebauungsplansatzung für die Errichtung von Gebäudeteilen in der Anbaubeschränkungszone BBZ 2 (30,00 m bis 40,00 m Abstand vom Fahrbahnrand der Bundesstraße 14) wurde übermittelt und liegt somit vor.
Der Bauherr hat schriftlich zugesichert, dass der Lounge- und Barbereich ausschließlich den Benutzern des Fitnessstudios dient.
Gemäß der städtischen Stellplatzsatzung Pkt. 5.8 sind 40 Stellplätze erforderlich. Errichtet werden 80 Stellplätze.
Das Genehmigungsfreistellungsverfahren kann durchgeführt werden.
Die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes obliegt dem Bauherrn.

Beschluss

Empfehlungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses:
Der Stadtrat stimmt dem Bauvorhaben des Antragstellers für den Neubau eines Fitnessstudios auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Nähe Bauhofstraße, im Freistellungsverfahren zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.09.2017 10:55 Uhr