Bebauungsplan Nr. B 47 "nördlich der Fabrikstraße"; Erweiterung des Geltungsbereiches, Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
63. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 11.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.12.2016 (Nr. 1380) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 47 „nördlich der Fabrikstraße“ beschlossen. Auf den dem Beschluss zugrundeliegenden Sachvortrag der Verwaltung wird vollinhaltlich Bezug genommen.
Aus städtebaulichen Gründen erscheint es sinnvoll, den gesamten Bereich östlich der bestehenden Einkaufsnutzungen an der Fürther Straße bis zur Gewerbestraße im Osten zu städtebaulich neu zu ordnen und mittels Bebauungsplan zu überplanen. Im Norden soll der Geltungsbereich bis an die Industriestraße heranreichen, im Süden begrenzt die Fabrikstraße und die Gottmannsdorfer Straße im südöstlichen Teil das Planungsgebiet.
Ziel der Planungen soll sein, das städtebaulich geordnete Miteinander von bestehenden Wohnnutzungen sowie den bestehenden und möglichen neuen Gewerbenutzungen im Geltungsbereich sinnvoll und langfristig neu zu regeln. Hierbei sollen sowohl die Belange der gewerblichen Betriebe angemessen berücksichtigt werden, aber auch eine angemessene Weiterentwicklung der Wohnnutzungen im Planungsgebiet, im Sinne der Nachverdichtung und den Zielen des Landesentwicklungsprogramms (Innenentwicklung vor Außenentwicklung), ermöglicht werden. Dieses Heranrücken einer Wohnbebauung an gewerbliche Nutzflächen führt jedoch im Regelfall insbesondere zu Immissionskonflikten, welche nur sinnvoll durch entsprechende Festsetzungen im Rahmen eines Bebauungsplans geregelt werden können. Hierzu ist aber ein entsprechend sinnvoller Umgriff für die Bauleitplanung heranzuziehen. Dies war mit dem bisherigen Umgriff nur bedingt gegeben. In der Diskussion hat sich herausgestellt, dass ein größerer Umgriff aus städtebaulichen Gründen angeraten ist. Daher soll der Geltungsbereich wie beschrieben erweitert werden. Hierfür ist auch eine Überplanung von Teilflächen des Bebauungsplans Nr. 15/1 erforderlich.
Der nun vorgeschlagene Umgriff des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan Nr. B 47 ermöglicht die Umsetzung eines abgewogenen Gesamtentwicklungskonzepts für Geltungsbereich.
Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung wird deshalb vorgeschlagen, den Geltungsbereich wie Folgt festzulegen: (von West nach Ost) FlNrn. 294/25, 294/26, 294/8, 294/4, 294, 294/3, 294/17, 294/19, 293/6, 293/7, 293/8, 293/9 294/21, 293/3, 293/2, 293, alle Gemarkung Heilsbronn. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan (s. Anlage, Geltungsbereich B 47, Stand 06.07.2017).
Beschluss
Der Stadtrat beschließt zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich nördlich der Fabrikstraße die Erweiterung des Geltungsbereiches des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. B 47 „nördlich der Fabrikstraße“. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlichen (Lageplan Geltungsbereich, Stand 06.07.2017), der Bestandteil des Beschlusses ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Datenstand vom 25.09.2017 10:55 Uhr