Bayerisches Rotes Kreuz - Bereitschaft Heilsbronn; Entscheidung über Zuschuss zu den Kosten für eine neue Unterkunft


Daten angezeigt aus Sitzung:  63. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 11.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 63. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.07.2017 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Bis zum Eintreffen von Professor Kress werden die Tagesordnungspunkte 6 und 7 vorgezogen.

Der BRK-Kreisverband Ansbach stellt mit Datum vom 21.06.2017 Antrag auf einen Zuschuss zu den Kosten für eine neue Unterkunft der BRK-Bereitschaft Heilsbronn (s. Anlage). Das Vorgespräch mit der Verwaltung wurde am 14.06.2017 im Rathaus geführt.
Die Rot-Kreuz Bereitschaft ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Der Platzbedarf ist deshalb in der Pfarrgasse 5, nach den heutigen Anforderungen, nicht mehr ausreichend (s. Anlage Projektmappe). Insbesondere für den Fuhrpark, bestehend aus zwei Fahrzeugen und einem Anhänger, ist in der Pfarrgasse kein Platz. Auch die Räumlichkeiten und Sanitäranlagen sind nicht mehr ausreichend.
Lt. Antrag beabsichtigt der BRK-Kreisverband Ansbach, diese Immobilie zu erwerben, soweit entsprechende Zuschüsse und Spenden über die Bereitschaft Heilsbronn mit eingeworben werden können (die Baumaßnahme unterliegt keiner staatlichen Förderung und muss aus Spenden und Eigenmitteln des BRK´s finanziert werden). Zwischenzeitlich (am 20.06.2017) wurde die Beurkundung des Erwerbs der Gewerbestraße 5 bereits vorgenommen. Nach einem anschließenden Umbau und der Errichtung von einer großen Doppelgarage (die vorhandenen Garagen sind zu niedrig) wäre dieses Objekt passend für die BRK-Bereitschaft Heilsbronn.
Die Gesamtkosten inkl. Grunderwerb belaufen sich auf insgesamt ca. 518.200 €.
Gemäß Richtlinie Nr. 4 der Stadt Heilsbronn für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen und Baumaßnahmen von Trägern der Wohlfahrtspflege werden bei Gesamtkosten über 50.000 € durch Entscheidung im Einzelfall i. d. R. eine Förderung i. H. v. 5 % der Gesamtkosten gewährt. Kosten für Grunderwerb sind in der Regel keine Baukosten.
Eine Förderung durch die Stadt könnte sich damit auf ca. 20.900 € - ausgehend von den gesamten Investitionskosten i. H. v. 418.000 € ((Gesamtkosten abzgl. 30 €/m² (Bodenrichtwert für Gewerbeflächen mit Erschließung) und sonstige Nebenkosten für Grunderwerb)) - belaufen.
Die laufende jährliche Förderung durch die Stadt summiert sich momentan auf ca. 1.000 €.  Dies beinhaltet Strom, Wasser, Abwasser, Müll, Brandversicherung für das städtische Anwesen Pfarrgasse 5 sowie ein Ersatzparkplatz in der Tiefgarage wegen Zufahrt. 100 € werden jährlich als Fördermitgliedsspende gewährt.
Laufende Kosten für die neue BRK-Bereitschaft Heilsbronn in der Gewerbestraße 5 wurden bisher nicht beantragt.

Beschluss

Gemäß Richtlinie Nr. 4 der Stadt Heilsbronn für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen und Baumaßnahmen von Trägern der Wohlfahrtspflege werden dem Bayerische Rote Kreuz, Bereitschaft Heilsbronn, eine einmalige, freiwillige Förderung in Höhe 20.900,00 €, dies entspricht 5 % der Investitionskosten ohne Grundstückskosten, in Aussicht gestellt.
Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme.
Die Ergebnisse der Prüfung einer evtl. möglichen Entschädigung für die Rückgabe des Gebäudes Pfarrgasse 5 werden dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.09.2017 10:55 Uhr