Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017;
Stellungnahme der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle
Daten angezeigt aus Sitzung:
63. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 11.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle teilt mit Schreiben vom 23.06.2017 mit, dass für den in § 2 Ziff. 1 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Stadt Heilsbronn in Höhe von 1.137.800 € die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt wird.
Es wurde abschließend bemerkt, dass trotz der vorhandenen Rücklagen der geplanten Kreditaufnahme 2017 i. H. v. 1.137.800 € zugestimmt werden kann. Für die finanziellen Belastungen, die auf die Stadt im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen und ab 2018 auch im Schulbereich zukommen, bleiben dadurch Reserven vorhanden. Die Kreditverpflichtungen stehen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt im Einklang.
Bei weitergehendem Interesse kann auf Nachfrage das Schreiben der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle gerne eingesehen werden.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 25.09.2017 10:55 Uhr