Breitband 2.0;
a) Information über Höfebonus, bisheriger Mittelabruf
b) Entscheidung über den Einstieg in ein drittes Verfahren; Beschluss
c) Bauftragung der Breitbandberatung Bayern GmbH; Beschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
64. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 26.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Verwaltung hat zuletzt in der Stadtratssitzung vom 31.05.2017 über den aktuellen Stand des Breitbandausbaues informiert.
Aktuell kann folgendes berichtet werden:
- Der Zustimmungsbescheid für das zweite Ausschreibungsverfahren liegt vor. Der Vertrag mit der Telekom Deutschland GmbH wird demnächst geschlossen.
- Weiterhin ging nun auch der Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hinsichtlich der beantragten Beratungsleistungen im Bundesförderprogramm ein. Nächster Schritt ist nun, ein entsprechendes Beratungsbüro zu beauftragen.
- Im Rahmen der bayerischen Breitbandförderung gibt es nun seit 01.07.2017 verbesserte Förderkonditionen, den sog. Höfebonus. Nähere Informationen sind im RiS eingestellt.
Die Verwaltung schlägt nun aus folgenden Überlegungen heraus vor, ein drittes Ausschreibungsverfahren zu starten, um ggf. vorhandene „weiße Flecken“ in der Breitbandversorgung zu ermitteln und ggf. zusätzlich auszubauen:
- Von dem bisher maximal möglichen Förderhöchstbetrag von 790.000 EUR (incl. 50.000 EUR für Interkommunale Zusammenarbeit) verbleiben nach den beiden Ausschreibungsverfahren 144.988,80 EUR für weitere Ausschreibungsverfahren. Der Höfebonus ermöglicht es, unser Kostenrisiko zu minimieren, sollte eine höhere Wirtschaftlichkeitslücke ermittelt werden.
- Die bereits in der Information vom 31.05.2017 genannten Einzelanwesen und Einzelbereiche von Ortsteilen (insbesondere Westhang in Weißenbronn, östlicher Teil von Ketteldorf) müssen aus technischen Gründen wohl mit FTTB-Technik (Glasfaser bis zum Haus) versorgt werden, was Ziel des Höfebonus ist.
Der Höfebonus fördert, dass eine hohe Flächendeckung und besonders Glasfasernetze bis in die Gebäude (FTTB) schrittweise erreicht werden.
- Die Mittel des Höfebonus sind begrenzt. Die Ermittlung der weißen Flecken erfolgt über die Markterkundung im Ausschreibungsverfahren, welches auch einige Zeit in Anspruch nimmt. Je früher mit der Markterkundung begonnen wird, umso früher könnten auch ggf. die zusätzlichen Fördergelder beantragt werden.
- Der aktuelle Ausbau aus dem ersten Verfahren schreitet gut voran, so dass bald Erkenntnisse über die Datenvolumen in den Erschließungsgebieten vorliegen dürften.
- Die Beratungsleistung im Bundesförderprogramm wurde genehmigt. Auch hier erfolgt eine Ist-Analyse der Breitbandversorgung.
- Eine Entscheidung, ob eine Ausschreibung tatsächlich erfolgt, kann vom Ergebnis der Markterkundung abhängig gemacht werden, wenn auch bekannt ist, wie hoch der kommunale Anteil für die weiteren Ausbaumaßnahmen wäre.
Die Verwaltung hat ein Angebot der Breitbandberatung Bayern GmbH eingeholt (s. Anlage im RiS). Die Angebotshöhe liegt ca. 500 EUR über die Angebotssumme aus dem zweiten Verfahren. Das ist durch den höheren Aufwand für die Prüfung der Einzelanwesen und Beratung der Verwaltung erklärbar. Die Verwaltung schlägt vor, die Breitbandberatung Bayern GmbH erneut zu beauftragen.
Beschluss 1
Zu b)
Der Stadtrat stimmt dem Einstieg in ein weiteres (drittes) Förderverfahren im Rahmen des Breitbandförderprogamms 2014/2018 des Landes Bayern, bei Bedarf unter Ausnutzung der höheren Förderung (sog. Höfebonus), zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
Zu c)
Der Stadtrat stimmt der Beauftragung der Breitbandberatung Bayern GmbH gemäß dem Angebot vom 17.07.2017 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.11.2017 16:37 Uhr