Bebauungsplan Nr. B 32 Bahnübergang Heilsbronn;
a) Abwägung der Einwendungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
b) Billigung der Entwurfsplanung
c) Beauftragung der Auslegung
Daten angezeigt aus Sitzung:
65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 20.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.07.2012 zum Zwecke der Beseitigung des Bahnüberganges und den Ersatz durch eine Eisenbahnüberführung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 32 „Bahnübergang Heilsbronn“ beschlossen.
Nach Vorlage der Planung hat der Stadtrat von Heilsbronn in seiner Sitzung am 05.04.2017 die Entwurfsplanung gebilligt und deren frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.
Die Planunterlagen mit textlichen Festsetzungen und Begründung sowie als umweltbezogene Informationen der Umweltbericht und der landschaftspflegerische Begleitplan haben in der Zeit von Dienstag, 20.06.2017, bis Freitag, 21.07.2017,
öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen sowie die Bekanntmachung der frühzeitigen Auslegung wurden zusätzlich im Internet unter www.heilsbronn.de bereitgestellt.
Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt.
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung eingegangen.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden insgesamt 26 Stellungnahmen registriert, wobei überwiegend mitgeteilt wird, dass Belange im jeweiligen Zuständigkeitsbereich nicht berührt werden (Übersicht s. Anlage). Seitens der Versorgungsträger (Dt. Telekom, Vodafon Deutschland, MDN) wird mitgeteilt, dass im Zuge der späteren Bauausführung Leitungsarbeiten an den betroffenen Versorgungsleitungen erforderlich werden und eine rechtzeitige Information über die Bauausführung daher erfolgen soll.
Seitens des Bayer. Bauernverbandes wird mitgeteilt, es wäre wünschenswert, wenn die Feldzufahrten im Zuge der Bauausführung ggf. verbreitert werden könnten. Die Anmerkungen werden im Zuge der Bauausführung berücksichtigt, eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes erfolgt hierzu nicht.
Der Kreisheimatpfleger weist auf die gesetzliche Verpflichtung gem. Art. 8 Abs. 1 und 2 BayDSchG (Bayerisches Denkmalschutzgesetz) hin, wonach bei Auffindung von Bodendenkmälern die Untere Denkmalschutzbehörde bzw. die zuständige Zweigstelle des Bayer. Landesamts für Denkmalpflege zu verständigen ist. Die Verpflichtung, die entsprechenden Fachstellen bei Auffindung von Bodendenkmälern zu verständigen, wird redaktionell in der Begründung des Bebauungsplanes sowie im Umweltbericht ergänzt.
Beschluss 1
a) Die Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 32 „Beseitigung des Bahnüberganges Heilsbronn durch Errichtung eines Brückenbauwerkes“ werden entsprechend der Stellungnahmen des Planers und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der vorgelegten Zusammenfassung abgewogen. Die Beschlüsse zu den jeweiligen Stellungnahmen sind dieser Aufstellung beigefügt. Diese Zusammenstellung ist ebenfalls Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Beschluss 2
b) Die geänderte / ergänzte, heute vorgestellte Entwurfsplanung (Stand 20.09.2017) wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Beschluss 3
c) Die Verwaltung wird hiermit beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Datenstand vom 29.11.2017 16:34 Uhr