Zuschussantrag des Evang.-Luth. Pfarramtes Weißenbronn für notwendige Arbeiten am Weißenbronner Friedhof
Daten angezeigt aus Sitzung:
65. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 20.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Evangelisch-Luth. Pfarramt Weißenbronn beantragt mit Schreiben vom 07.08.2017 einen Zuschuss für notwendige Arbeiten am Weißenbronner Friedhof (s. Anlage).
Die Kosten zur Neuverlegung der Wasserleitung sowie für Maler- und Renovierungsarbeiten an der Fassade der Leichenhalle belaufen sich auf insgesamt 7.902,20 € (s. Angebote der Fa. Moser und Scheuerlein).
Gemäß Richtlinie Nr. 4 für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung von kirchlichen Baumaßnahmen werden bei Gesamtkosten ab 25.000 € 7 % Zuschuss für den Anteil der im Gemeindegebiet Heilsbronn lebenden Pfarreiangehörigen gewährt. Dieser Anteil beläuft sich für die Kirchengemeinde Weißenbronn auf 63,75 %; somit würde sich ein Zuschuss auf 353 € belaufen.
Eine Förderung gemäß der geltenden Zuschussrichtlinie Nr. 4 scheidet aus, da die Gesamtkosten nicht erreicht werden.
Die Gewährung einer freiwilligen Zuwendung in Anlehnung an die Zuschussrichtlinien i. H. v. 360 € wird dem Stadtrat zur Beratung vorgelegt. In der Vergangenheit wurden für diese Zwecke grundsätzlich freiwillige Zuwendungen gewährt (F
riedhöfe).
Beschluss
Eine freiwillige Zuwendung in Anlehnung an die Zuschussrichtlinien i. H. v. 360 € wird gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.11.2017 16:34 Uhr