Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11.10.2017 zu nachfolgendem gewerblichen Bauvorhaben einen Empfehlungsbeschluss gefasst:
Der Antragsteller plant den Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 222, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 36.
Die Halle dient zur Lagerung von Polyethylen-Fertigware und Paletten.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Für den Planungsbereich wurde 1996 ein vorhabenbezogener Erschließungsplan mit entsprechender Satzung aufgestellt. Für den Geltungsbereich des Erschließungsplanes wurde damit der vorhandene Bebauungsplan Nr. B 12 IV mit seinen Festsetzungen außer Kraft gesetzt.
Das beantragte Genehmigungsfreistellungsverfahren ist gemäß BayBO Art 58 Abs. 2 auch im Geltungsbereich eines vorhabenbezogen Erschließungsplanes möglich, wenn die entsprechenden Festsetzungen eingehalten werden.
Die Abstandsflächen der bestehenden Halle und der geplanten Halle überlappen sich geringfügig. Für diese Überlappung ist eine isolierte Abweichung von der BayBO Art. 6 erforderlich. Diese wurde auch beantragt. Das Freistellungsverfahren bleibt hiervon unberührt.
Mit der neuen Halle wird eine mit Asphalt befestigte Fläche überbaut, so dass sich die Entwässerungssituation hierdurch nicht verändert.
Die direkt östlich der geplanten Halle und im Planblatt des vorhabenbezogenen Erschließungsplanes eingezeichnete Privatstraße bleibt mit 5 m Breite bestehen. Am LKW-Anlieferverkehr dürfte sich dadurch keine Änderung zum aktuellen Stand ergeben, weil der Platz der Halle bisher als Lagerplatz für Paletten genutzt war.
Gemäß Mitteilung des Antragstellers bleibt die Mitarbeiterzahl durch den Hallenbau unverändert. Nach Auskunft des Planers sind derzeit 127 Beschäftigte angestellt, davon ca. 75% im Vierschicht- bzw. Zweischichtbetrieb. Vorhanden sind 42 Stellplätze. Gemäß der städtischen Stellplatzsatzung Pkt. 8.1 (1 Stellplatz/3 Mitarbeiter) sind 42,3 Stellplätze erforderlich.
Anhand von aktuellen Luftbildern wurde überprüft, ob diese Mitarbeiter-Parkplätze tatsächlich vorhanden sind. Die Parkplätze im südwestlichen Teil, direkt angrenzend an das Fabrikgebäude, waren teilweise mit Paletten belegt, weshalb zum Zeitpunkt der Luftaufnahme nur max. 39 Parkplätze vorhanden waren. Die Verwaltung wird diesbezüglich mit dem Antragsteller ein Gespräch suchen und nachdrücklich darum bitten, die vorhandenen Stellplätze auch dauerhaft als solche bereit zu stellen.
Auf die Einhaltung des notariell beurkundeten Durchführungsvertrages zur Satzung über einen Vorhabens- und Erschließungsplan vom 18.07.1996 und den darin getroffenen Festlegungen wird besonders hingewiesen.
Das Genehmigungsfreistellungsverfahren kann durchgeführt werden. Die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes obliegt dem Bauherrn.
Der Empfehlungsbeschluss lautet:
„Dem Stadtrat wird empfohlen, dem Bauvorhaben der Polyden-Folienfabrik GmbH für den Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 222, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 36, zuzustimmen. Ein Baugenehmigungsverfahren soll seitens der Stadt Heilsbronn nicht verlangt werden.“