Erneuerung der Bahnbrücke Heilsbronn im Zuge der Bundesstraße 14 zwischen Ansbach und Nürnberg im Abschnitt 330 über die Bahnlinie Nürnberg Hauptbahnhof - Schnelldorf; Beschluss über die Zustimmung der Planung


Daten angezeigt aus Sitzung:  70. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 20.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 70. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.12.2017 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 22.11.2017 hat die Stadt Heilsbronn die Planungsunterlagen für die Erneuerung der Bahnbrücke Heilsbronn im Zuge der Bundesstraße 14 zwischen Ansbach und Nürnberg im Abschnitt 330 (Station 1+759, Straßen-km 26,457) über die Bahnlinie Nürnberg Hauptbahnhof – Schnelldorf übersandt.
Das Staatliche Bauamt Ansbach hat für die Erneuerung der Bahnbrücke Heilsbornn im Zuge der Bundesstraße 14 die Erteilung einer Plangenehmigung nach § 17b Abs. 1 FStrG i.V.m Art.74 Abs. 6 BayVwVfG beantragt.
Die Stadt Heilsbronn hat nun Gelegenheit, sich bis zum 15.01.2018 zu dem Vorhaben zu äußern und kann hierzu eine Stellungnahme abgeben.
In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 22.02.2017 (Nr. 1482) wurde vom Staatlichen Bauamt die Vorplanung der Radwegeverbindung östlich Gütlershof bis Heilsbronn dem Stadtrat vorgestellt.
U.a. wurde bei der Vorstellung der Radwegeverbindung auch die Erneuerung der Bahnbrücke B14 angesprochen.
Dieser vorgestellten Vorplanung wurde einstimmig zugestimmt.

Erläuterung zum Brückenbauwerk:
Die Maßnahme liegt auf der Gemarkung der Stadt Heilsbronn bzw. der Gemeinde Petersaurach und verbindet das Oberzentrum Ansbach mit dem Großraum Nürnberg.
Bei dem geplanten zweispurigen Brückenbauwerk wird der Radweg auf der südlichen Brückenkappe mit ausgebaut.
Während der geplanten Bauzeit wird eine Umfahrung durch eine Ersatzbrücke mit ausreichender Breite gewährleistet. Die Beeinträchtigungen für den Schienenverkehr und des Fahrverkehres sollen während des Abrisses der vorh. Bahnbrücke und dem Neubau bzw. dem Ersatzbrückenbauwerkes so gering wie möglich gehalten werden.
Die Ersatzbrücke wird nach Fertigstellung restlos zurückgebaut.
Die Anpassungslängen betragen in Richtung Ansbach ca. 165 m und in Richtung Heilsbronn ca. 72 m.

Radwegeanbindung:
Im Zuge des Ersatzbaues der DB-Brücke bei Heilsbronn wird der Radweg auf eine Länge  von rund 780 m erstellt.
Die Trasse des Rad-, Wirtschaftsweges östlich Gütlershof – Heilsbronn verläuft entlang der B14 auf der südlichen Seite, da von Ansbach kommend auf der Südseite der B14 bereits ein Radweg vorhanden ist. Die Streckengestaltung im Grund- wie im Aufriss wird lage- und höhenmäßig an die Bundesstraße angepasst.


Schutzgut Luft und Klima / Umweltverträglichkeit:
Durch das Vorhaben kommt es anlage- und baubedingt zum dauerhaften Verlaust von 0,73 ha an Frischluft produzierenden Waldflächen durch Überbauung. Da es sich um lufthygienisch vorbelastete Standorte unmittelbar randlich der vorhandenen Straßentrasse handelt und der anteilige Flächenverlust innerhalb ca. 9 km² großen Waldgebietes von Klosterforst und Ketteldorfer Forst weniger als 0,1 % beträgt, werden die Eingriffe insgesamt als unerheblich bewertet.

Landschaftsplanerische Maßnahmen:
Durch die geplanten landschaftspflegerischen Gestaltungsmaßnahen soll das Straßenbauwerk landschaftsgerecht in den betroffenen landschaftsraum eingebunden werden. das Gestaltungskonzept beinhaltet folgende Ziele:
  • Neupflanzung von Laubbaumreihen auf dem Straßendamm südlich des Radweges sollen die großflächigen Dammböschungen strukturiert werden. zudem wird so der Radweg in seinem Verlauf markiert und visuell aufgewertet werden.
  • Durch eine artenreiche Ansaat sollen die offenen Dammbereiche auch füf die lokale Biotopvernetzung genutzt werden.
  • Die überwiegend arten- und strukturarmen Forstflächen werden durch die Aufforstung mit Laubholzreihen - Mischwaldbestände und Vorpflanzung eines Strauchmantels verbessert werden. dies dient auch dem Schutz der durch den Trassenausbau freigestellten rückwärtigen Waldbestände vor Windwurf und Sonnenbrand.
Die artenschutzrechtlichen Belange wurden nach Maßgabe der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in das Maßnahmenkonzept des Landschaftspflegerischen Begleitplanes entsprechend integriert. Zur Vermeidung von möglichen Beeinträchtigungen relevanter Tierpopulation wird die Durchführung von Rodungsmaßnahmen außerhalb der Vogelschutzzeit sowie die bauzeitliche Errichtung von Reptilienschutzzäunen entlang der Bahntrasse festgesetzt. Durch das Anbringen von Fledermauskästen an geeigneten Standorten im betroffenen Forstgebiet sowie durch die Verbesserung der Habitatstrukturen für die Zauneidechse auf dem sudexponierten Straßendamm werden die Maßnahmen zur Optimierung vorhandener L ebensraupotenziale durchgeführt.

Schutzgut Wasser:
Östlich des geplanten Ausbauabschnitts verläuft die Bundesstraße 14 durch die weitere Schutzzone III des Trinkwasserschutzgebietes von Heilsbronn
Gemäß Bodengrundgutachten wurde freies  Wasser zum Zeitpunkt der Aufschlüsse in keiner Bohrung im Baufeldbereich angetroffen. Jahreszeitlich bedingt ist jedoch mit Schichtenwasser zu rechnen.
Analog zum Verlust von Bodenfunktionen kommt es durch die Neuversiegelung von ca. 0,46 ha zu einem dauerhaften Verlaust der Grundwasserneubildungsfunkton auf der Versiegelungsfläche
Die Entwässerung der Bundesstraße 14 beidseitig er Brücke wird lediglich geringfügig angepasst. Das Niederschlagswasser entwässert frei über die nördlichen Dammböschungen und versickert dort großflächig. Ergänzend werden aufgrund eines rechnerisch stattfindenden Abflusses auf der Nordseite des Straßendammes westlich und östlich der Bahntrasse Mulden-Rigolen-Elemente angeordnet, um den Abfluss aufnehmen und versickern zu können. Durch die vorgesehenen Maßnahmen werden die bestehenden Entwässerungsverhältnisse nach dem Ausbau nicht verschlechtert.
Die nordöstliche Baustellenzufahrt führt auf ca. 200 m durch den Rand des Trinkwasserschutzgebietes, Zone III. Aufgrund der geringfügigen Eingriffe in den Untergrund sowie die Lage am äußeren Rand des Schutzgebietes sind keine Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers erforderlich.
Für die Maßnahme werden die entsprechenden Anträge auf Rodungserlaubnis und die wasserrechtliche Erlaubnis beantragt.

Durchführung der Baumaßnahme:
Die Maßnahme soll unmittelbar nach Vorlage des Baurechtes umgesetzt werden.
Geplant ist eine Baudurchführung ab Mitte 2018 mit Herstellung der Umfahrung mittels Behelfsbrücke, Abriss der bestehenden Brücke. Die Herstellung des Brückenersatzneubaues ist ab Anfang 2019 geplant.
Bei planmäßiger Baudurchführung ergibt sich eine planmäßiges bauende Ende 2019 für den Ersatzneubau der Bahnbrücke.

Kosten:
Die Gesamtkosten betragen gemäß Kostenberechnung ca. 3.92 Mio € (brutto).
Bei dem Ersatzneubau handelt es sich um eine Änderung er Kreuzung zwischen Straße und Schiene gemäß EKrG.
Veranlasser der Maßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Ansbach.
Die Kostentragung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DB Netz AG wird in der Kreuzungsvereinbarung oder ggf. in einer gesonderten Vereinbarung geregelt.

Beschluss

Seitens der Stadt Heilsbronn bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben für die Erneuerung der Bahnbrücke Heilsbronn im Zuge der Bundesstraße 14 zwischen Ansbach und Nürnberg im Abschnitt 330 (Station 1+759, Straßen-km 26,457) über die Bahnlinie Nürnberg Hauptbahnhof – Schnelldorf. Die Schutzverordnungen zum angrenzenden Wasserschutzgebiet sind zu beachten und einzuhalten. Dies wird dem Antragssteller entsprechend schriftlich mitgeteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2018 15:38 Uhr