Bauleitplanung Gemeinde Rohr, Aufstellung Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Gewerbegebiet Buchschwabacher Straße - Bauabschnitt III"
Daten angezeigt aus Sitzung:
48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Gemeinde Rohr beabsichtigt, das bestehende Gewerbegebiet an der Buchschwabacher Straße , nördlich von Rohr (s. Lageplan), zu erweitern. Das bestehende Gewerbegebiet besitzt keine weiteren freien verfügbaren Flächen. Lerrstände im Bestand sind ebenfalls nicht zu verzeichnen. Die Gemeinde Rohr verfügt darüber hinaus weder im Kernort noch in den Ortsteilen über weitere geeignete, bereits erschlossene gewerbliche Nutzflächen.
Seitens regionaler Gewerbetreibender besteht aktuell und in der Vergangenheit eine rege Nachfrage nach gewerblichen Entwicklungsflächen in der Gemeinde Rohr (lt. Begründung).
Durch die Erweiterung des Gewerbegebietes sollen daher Gewerbeflächen geschaffen werden, um dem Bedarf gerecht zu werden.
Die Stadt Heilsbronn wurde als benachbarte Kommune nach § 4 Abs. 1 sowie § 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren frühzeitig beteiligt.
Negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind nicht erkennbar. Ebenso werden keine öffentlichen Belange der Stadt Heilsbronn durch die Erweiterung des Gewerbegebietes der Gemeinde Rohr beeinträchtigt.
Beschluss
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Buchschwabacher Straße – Bauabschnitt III“ werden zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn nicht beeinträchtigt. Einwendungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden nicht vorgetragen.
Eine Wiedervorlage im Bau- und Umweltausschuss soll nur erfolgen, wenn sich im Rahmen der zweiten Auslegung maßgebliche Änderungen ergeben sollten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2017 13:18 Uhr