Antrag auf isolierte Befreiung Errichtung eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 230/36, Gemarkung Heilsbronn, Am Sonnenfeld 20


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2017 ö beschliessend 1.12

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller beantragt die Errichtung eines Carport Am Sonnenfeld 20, FlNr. 230/36, Gemarkung Heilsbronn.
Bereits beim seinerzeitigen Bauantrag für die Errichtung einer Doppelhaushälfte war die Errichtung des Carports nicht Gegenstand der Genehmigung.
In der Antragsstellung wird nun der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Sonnenfeld“ hinsichtlich des Garagenstandortes und dessen Stauraum gestellt. Der Stauraum von 5,00 m soll auf 2,50 m reduziert werden.
Bei Garagen ist ein Stauraum von 5,00 m einzuhalten, dieser kann jedoch bei Offenen Carports unterschritten werden, Nr. 1.4.3 des Bebauungsplanes Nr. B 30.
Die Grenzbebauung mit 9,00 m entspricht der BayBO.
Da sich das Bauvorhaben im Wasserschutzgebiet befindet, wird auf die Auflagen hingewiesen.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Da der Bebauungsplan für Carports ein Unterschreiten des Stauraumes ausdrücklich zulässt, kann dem Antrag aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden. Bezugsfälle liegen noch nicht vor, bisher wurden für Carports keine Befreiungen erteilt.

Beschluss

Für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 230/36, Gemarkung Heilsbronn, wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 30 Am Sonnenfeld hinsichtlich des Garagenstandortes und des einzuhaltenden Stauraumes gemäß der vorliegenden Antragsunterlagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2017 16:22 Uhr