Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 75, Gemarkung Weißenbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.06.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller wollen mit der Bauvoranfrage geklärt haben, ob der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 75, Gemarkung Weißenbronn, möglich ist.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Flächennutzungsplan/Landschaftsplan: Grünfläche
Freihalten von Aufforstung und Bebauung
Bachlauf im Süden angrenzend. Feuchtgebiet, Hausbrunnen im Randbereich und anstehendes Grundwasser
.
Städtischer Kanal verläuft im nördlichen Grundstücksbereich
Weitere Leitungen der N-ERGIE AG im nördlichen Bereich des Grundstücks (Gashochdruckleitung, 20 kV-Leitung)
Wegen der Abweichung zu den Vorgaben des Flächennutzungsplanes (Freihalten von Aufforstung und Bebauung) und insbesondere der Überschwemmungsgefahr durch den angrenzenden Bachlauf sollte nach Meinung der Verwaltung der Bauvoranfrage nicht zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 75, Gemarkung Weißenbronn, nicht zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2
Datenstand vom 04.07.2017 11:43 Uhr