Bauantrag Ausbau Dachgeschoss auf FlNr. 221/4, Gemarkung Bonnhof, Am Birkenlohe 8
Daten angezeigt aus Sitzung:
53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.06.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen den Ausbau des Dachgeschosses mit Errichtung von Dachgauben im bestehenden Wohnhaus Am Birkenlohe 8 in Bonnhof. Die Anfrage war bereits Gegenstand der Sitzung des Bau-und Umweltausschusses am 03.05.2017. Die Befreiungen wurden mit Beschluss in Aussicht gestellt.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B 5, südlich des Fichtenweges.
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Dachgauben bis zu 1/3 der Dachlänge zulässig.
Die beiden geplanten Gauben erstrecken sich fast auf die gesamte Dachlänge. Begründet wird das Anliegen mit der notwendigen Kopffreiheit speziell im Schlafzimmer und der Küche. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Dachgaubenbreite ist erforderlich.
Diese Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Dachgaubenbreite wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 03.05.2017 in Aussicht gestellt.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Die zwei zusätzlichen Stellplätze für die Wohnung im Dachgeschoss werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Ausbau des Dachgeschosses mit Errichtung von Dachgauben im bestehenden Wohnhaus Am Birkenlohe 8, Bonnhof, wird erteilt.
Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 5, südlich des Fichtenweges, bezüglich der Gaubenbreite wird zugestimmt
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.07.2017 11:43 Uhr