Bauantrag Neubau eines Fitnessstudios auf Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Nähe Bauhofstraße
(Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Daten angezeigt aus Sitzung:
54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Neubau eines Fitnessstudios auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Nähe Bauhofstraße.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 43, Gewerbegebiet Heilsbronn Ost, 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße.
Alle Vorgaben des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Die Zustimmung des Straßenbaulastträgers gemäß Pkt. 3.5 der Bebauungsplansatzung für die Errichtung von Gebäudeteilen in der Anbaubeschränkungszone BBZ 2 (30,00 m bis 40,00 m Abstand vom Fahrbahnrand der Bundesstraße 14) wurde per Email
übermittelt und liegt somit vor.
Der Bauherr hat schriftlich zugesichert, dass der Lounge- und Barbereich ausschließlich den Benutzern des Fitnessstudios dient.
Gemäß der städtischen Stellplatzsatzung Pkt. 5.8 sind 40 Stellplätze erforderlich. Errichtet werden 80 Stellplätze.
Das Genehmigungsfreistellungsverfahren kann durchgeführt werden.
Beschluss
Empfehlungsbeschluss:
Dem Stadtrat wird empfohlen, diesem Bauvorhaben des Antragstellers für den Neubau eines Fitnessstudios auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf, Nähe Bauhofstraße, vom 15.06.2017 im Freistellungsverfahren zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.07.2017 13:49 Uhr