Bauleitplanung Gemeinde Neuendettelsau - Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 "Chemnitzer Straße Ost"; frühzeitige Unterrichtung/Beteiligung nach § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.07.2017 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Ausgewiesen werden soll ein neues Mischgebiet, das im Flächennutzungsplan bereits als solches ausgewiesen ist. Die Planung ist lt. Begründung erforderlich geworden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Bereiches an der Chemnitzer Straße in Gang zu setzen.
Es handelt sich um bislang unbeplantes Gebiet mit einer Fläche von ca. 0,6 ha, für das auf Antrag der Grundstückseigentümer ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Es entstehen mit der Bauleitplanung drei Bauflächen.

Negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn werden nicht gesehen, Einwendungen im Verfahren sollten daher nicht erhoben werden.

Beschluss

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Chemnitzer Straße Ost“ der Gemeinde Neuendettelsau besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nicht vorgetragen. Eine Wiedervorlage im Rahmen der Behördenbeteiligung soll nur erfolgen, wenn sich wesentliche Änderungen ergeben sollten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2017 13:49 Uhr