Ersatzparkplätze an der Ansbacher Straße; Anbringung eines Parkplatzhinweisschildes am Freibad Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Rahmen der Stadtratssitzung v. 28.06.2017 wurde von Stadtratsmitglied Schaaf angeregt, im Bereich der Parkplätze am Freibad Heilsbronn einen Hinweis auf die neu geschaffenen Ersatzparkplätze in der Ansbacher Straße anzubringen.
Da es sich bei der Badstraße im Bereich des Freibades um eine Kreisstraße handelt, können Verkehrszeichen dort nicht durch die Stadt Heilsbronn angeordnet werden.
Grundsätzlich ist das Zeichen 314 „Parken“ als Hinweis auf größere öffentlich oder privat betriebene Parkplätze nur dort anzuordnen, wenn deren Zufahrt für die Verkehrsteilnehmer nicht eindeutig erkennbar ist, aber nur im unmittelbaren Bereich dieser Zufahrt,
VwV zu Zeichen 314. Die Anordnung eines Hinweisschildes mit dem Zusatz „300 m“ scheidet auch deswegen aus.
Nach Feststellungen der Verwaltung werden die Parkplätze in der Ansbacher Straße zwischenzeitlich sehr rege genutzt. Als Ausweichmöglichkeit im Falle fehlender Parkplätze am Freibad scheiden diese daher aus.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 13.07.2017 13:49 Uhr