Bauantrag Nutzungsänderung des Pfarr- und Jugendheimes zur vorübergehenden Unterbringung einer Regelgruppe der Kath. Kindertagesstätte St. Otto auf Fl.Nr. 359, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 13 a; Bekanntgabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.09.2017 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Katholische Kirchenstiftung Heilsbronn benötigt Räume zur vorübergehenden Unterbringung einer Regelgruppe der Kath. Kindertagesstätte St. Otto.
Geplant ist hierfür eine Nutzungsänderung im Kath. Pfarr- und Jugendheim, Ansbacher Straße 13a, Grundstück Fl.Nr. 359, Gemarkung Heilsbronn. Bauliche Veränderungen werden nicht vorgenommen. Durch die vorhandenen Trennwände wird ein Gruppenraum abgetrennt. Die vorhandenen Toiletten können genutzt werden.
Nachdem es sich bei der Einrichtung einer Regelgruppe gemäß Art 2 Abs. 4 BayBO um einen Sonderbau handelt, ist ein Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht möglich. Es ist ein Baugenehmigungsverfahren für diese Nutzungsänderung durchzuführen.
Das Kath. Pfarr- und Jugendheim wurde 1997 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 12 II Gemeinbedarfsfläche Schule / Kirche genehmigt. Es ist nun möglich, in diesem genehmigten Kath. Pfarr- und Jugendheim eine Regelgruppe vorübergehend unterzubringen, weil die geplante Nutzungsänderung auch den Festsetzungen des Bebauungsplanes - Gemeinbedarfsfläche Schule / Kirche entspricht. Der dortige Bebauungsplan Gemeinbedarfsfläche Sondergebiet Schule / Kirche widerspricht also auch nicht der beantragten Nutzungsänderung. Auch zukünftig ist eine derartige Nutzung dort denkbar.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Nutzungsänderung wurde vorab mit dem Landratsamt Ansbach besprochen.
Es handelt sich bei der Einrichtung der Regelgruppe im Kath. Pfarr- und Jugendheim, Ansbacher Straße 13a, Grundstück Fl.Nr. 359, Gemarkung Heilsbronn, um eine dringende Angelegenheit – die provisorische Unterbringung der Kinder soll bereits ab 01.09.2017 starten -, weshalb das gemeindliche Einvernehmen gemäß Art. 37 der Gemeindeordnung von der Verwaltung erteilt und die Antragsunterlagen per Kurier am 31.08.2017 an das Landratsamt Ansbach weitergeleitet wurden.
Einer Beschlussfassung durch das Gremium bedarf es daher nicht mehr.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 26.09.2017 12:00 Uhr