Bauantrag Erweiterung Kindergarten "St. Otto" auf Fl.Nr. 408/81, Gemarkung Heilsbronn, Am Eichenwald 8
Daten angezeigt aus Sitzung:
56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin plant die Erweiterung des Kindergartens „St. Otto“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 408/81, Gemarkung Heilsbronn, Am Eichenwald 8.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Erweiterung erfolgt in Form eines erdgeschossigen Anbaus mit einer Fläche von 56 m². Vergrößert wird ein bestehender Gruppenraum und ein Kreativraum wird neu geschaffen.
Zwei Nachbarunterschriften liegen vor. Der dritte Nachbar wurde schriftlich von der Baumaßnahme unterrichtet und hat seine Zustimmung nachträglich erteilt
.
Am Baugrundstück sind 7 Stellplätze vorhanden. Gemäß der Städtischen Stellplatzsatzung ist je 30 Kinder ein Stellplatz erforderlich. Künftig sollen zwischen 70 bis 75 Kindern betreut werden. Es sind damit vier Stellplätze erforderlich. Die Stellplatzanzahl ist damit auch mit der Erweiterung ausreichend.
Das Bauvorhaben fügt sich in Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des Kindergartens „St. Otto“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 408/81, Gemarkung Heilsbronn, Am Eichenwald 8, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.09.2017 12:00 Uhr