Bauantrag Erweiterung eines Zweifamilienhauses, Neubau eines Carports auf Fl.Nr. 457, Gemarkung Heilsbronn, Flurstraße 9


Daten angezeigt aus Sitzung:  56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.09.2017 ö beschliessend 1.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Erweiterung eines Zweifamilienhauses mit Neubau eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 457, Gemarkung Heilsbronn, Flurstraße 9.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Ein Bebauungsplan existiert für dieses Gebiet nicht.
Das Bauvorhaben befindet sich jedoch im Innenbereich.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Ein zusätzlicher Stellplatzbedarf ist mit der Erweiterung des Zweifamilienhauses nicht gegeben. Der Antragsteller plant die Überdachung des Stauraumes vor der Garage in Form eines Carports. Der von der Stadt geforderte Abstand von 1,50 m zur Straße wäre nur in Verbindung mit der Erteilung von einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes möglich. Dies ist hier nicht gegeben. Der Carport ist gemäß der BayBO in der geplanten Form zulässig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung eines Zweifamilienhauses mit Neubau eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 457, Gemarkung Heilsbronn, Flurstraße 9, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.09.2017 12:00 Uhr