Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 78/53, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 29
Daten angezeigt aus Sitzung:
56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 78/53, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 29.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben wurde nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegt, weil ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich abweichender Dachform der Garage gestellt worden ist. Die Garage soll ein Walmdach erhalten, was nach den Festsetzungen nicht zulässig ist. Begründet wird der Antrag um eine einheitliche Dachlandschaft zu erhalten (Begründung ist im RIS hinterlegt).
Da nur eine Einzelgarage geplant ist, fehlt der Nachweis des zweiten Stellplatzes. Die Planung ist entsprechend zu ergänzen.
Die sonstigen Vorgaben des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Nach Meinung der Verwaltung sollte eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 4 bezüglich der Dachform der Garage nicht erteilt werden.
Der zweite Stellplatz ist nachzuweisen.
Hinweis: Der Planer wurde fernmündlich informiert, dass eine Befreiung der Dachform der Garage wenig Aussicht auf Erfolg hat und deshalb eine Umplanung sinnvoll erscheint.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 4 bezüglich der Dachform der Garage nicht zu. Das Bauvorhaben ist entsprechend umzuplanen.
Der zweite Stellplatz ist nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.09.2017 12:00 Uhr