Bauantrag Stadt Heilsbronn;
Abwasseranlage Baugebiet B 43;
Errichtung einer Fertiggarage als Technikgebäude für das Schmutzwasserpumpwerk auf dem Grundstück Fl.Nr. 315, Gemarkung Weiterndorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Für die Steueranlagen des Schmutzwasserpumpwerks für das Gewerbegebiet B 43 war ursprünglich das Aufstellen eines Schaltschrankes geplant.
Bei der Detailplanung nach der Ausschreibung der technischen Ausrüstung wurde festgestellt, dass ein Schaltschrank für die erforderlichen Einbauten nicht ausreichend ist.
Es wurde deshalb die Errichtung einer Fertiggarage neben dem Pumpwerk auf dem Grundstück Fl.Nr. 315, Gemarkung Weiterndorf, festgelegt. Gemäß der BayBO ist diese Fertiggarage am geplanten Standort genehmigungspflichtig.
Die Errichtung der Fertiggarage erfolgt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B 43 Gewerbegebiet Heilsbronn Ost, 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße.
Der Standort ist außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplanes geplant.
Es wird deshalb für die Errichtung der Fertiggarage außerhalb der Baugrenzen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 43 beantragt.
Des Weiteren liegt der Standort in der Anbaubeschränkungszone BBZ 2. Hier ist gemäß der Bebauungsplansatzung § 3 Pkt. 3.5 die Zustimmung des Baulastträgers der Bundesstraße einzuholen. Diese liegt zum Sitzungszeitpunkt noch nicht vor.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Fertiggarage als Technikgebäude für das Schmutzwasserpumpwerk im Gewerbegebiet B 43 auf dem Grundstück Fl.Nr. 315, Gemarkung Weiterndorf, wird erteilt.
Bezüglich der Errichtung außerhalb der Baugrenzen wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 43 zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.09.2017 12:00 Uhr