Bauantrag Geländeauffüllung auf Fl.Nr. 456, Gemarkung Seitendorf, Herbstwiesen
Daten angezeigt aus Sitzung:
56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der für die bereits durchgeführte Geländeauffüllung auf dem Grundstück Fl.Nr. 456, Gemarkung Seitendorf, Herbstwiesen, eingereichte Bauantrag war TOP in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 23.11.2016.
Wegen des fehlenden Nachweises, dass keine schädlichen Verunreinigungen im Auffüllmaterial enthalten sind, wurde das gemeindliche Einvernehmen mit einem einstimmigen Beschluss nicht erteilt.
Mit Schreiben des Landratsamtes Ansbach (Im RIS hinterlegt) vom 17.08.2017 wird mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, das gemeindliche Einvernehmen gemäß Art 67 BayBO zu ersetzen.
Begründet wird diese Entscheidung mit einer Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach, wonach aufgrund des Herkunftsortes des Auffüllmaterials - aus dem Gasthof Schönau - keine weiteren Maßnahmen (z. B. Bodenuntersuchungen) zu veranlassen sind.
Da aus Sicht des Wasserwirtschaftsamtes keine weiteren Nachweise erforderlich sind, kann das gemeindliche Einvernehmen nach Meinung der Verwaltung nunmehr erteilt werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Geländeauffüllung auf dem Grundstück Fl.Nr. 456, Gemarkung Seitendorf, Herbstwiesen, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8
Datenstand vom 26.09.2017 12:00 Uhr