Bauvoranfrage Errichtung eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 684, Gemarkung Weißenbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 684, Gemarkung Weißenbronn. Mit der Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob das Bauvorhaben an der Stelle zulässig ist.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben ist gemäß § 34 BauGB dem Innenbereich zuzuordnen.
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als gemischte Baufläche ausgewiesen.
Das Bauvorhaben fügt sich in Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Der Antragsteller hat gemäß der BayBO Art. 71 Satz 4 den Antrag auf Verzicht der Nachbarbeteiligung eingereicht.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Zustimmung zum Bauvorhaben kann erteilt werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage von Herrn Willi Hahn zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 684, Gemarkung Weißenbronn, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.09.2017 12:00 Uhr