Bauantrag Anbringung bzw. Austausch von Werbeanlagen auf Fl.Nr. 47, Gemarkung Weiterndorf, Bauhofstraße 16 (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)


Daten angezeigt aus Sitzung:  56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.09.2017 ö beschliessend 1.11

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Anbringung bzw. den Austausch von Werbeanlagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 47, Gemarkung Weiterndorf, Bauhofstraße 16.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B 18 II.
Gemäß der Satzung sind die Werbeanlagen mit der Fassade zu gestalten. Die Oberkante der Werbeanlage darf nicht höher als die Traufhöhe des Gebäudes sein. Diese Vorgaben werden eingehalten.
Ein Amtlicher Lageplan liegt dem Antrag nicht bei. Auch, wenn ein Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich ist, muss ein Amtlicher Lageplan dem Antrag beigefügt werden. Der Amtliche Lageplan wurde mittlerweile am 07.09.2017 nachgereicht.
Eine Nachbarbeteiligung erfolgte nicht; ist auch beim Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht erforderlich.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauvorhaben des Autohauses Oppel GmbH für die Anbringung bzw. Austausch von Werbeanlagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 47, Gemarkung Weiterndorf, Bauhofstraße 16 zu. Ein Baugenehmigungsverfahren soll seitens der Stadt Heilsbronn nicht verlangt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.09.2017 12:00 Uhr