Bauantrag Anbringung von Werbeanlagen auf Fl.Nrn. 409/2 + 409/3, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße
Daten angezeigt aus Sitzung:
59. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.11.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant die Anbringung von Werbeanlagen am neuen Markt auf den Grundstücken Fl.Nrn. 409/2 und 409/3, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Werbeanlagen waren in der ersten vorgelegten Planung im Bereich des Grünbereiches entlang der Ansbacher Straße vorgesehen. Im Hinblick auf die Behandlung der Werbeanlagen im Bau- und Umweltausschuss vom 10.06.2015, wonach der Grünbereich mit der Baumallee von Werbeanlagen frei zu halten ist, hat die Verwaltung diese Planung abgelehnt und mit dem Antragsteller die vorgelegten Standorte besprochen.
Der 9,25 m hohe „2 Mast-Pylon“ (laufende Nr. 8 des Bauantrages) wurde gleichwohl in der im Bebauungsplan Nr. B 28, 1. Änderung, festgelegten Anbauverbotszone/Bauverbotszone zur angrenzenden Kreisstraße AN 17 (Ansbacher Straße) geplant. Deshalb ist hierzu die Zustimmung des Staatlichen Bauamtes im Rahmen des Genehmigungsverfahrens einzuholen.
Im Hinblick darauf, dass das Staatliche Bauamt auch gegen die in der Anbauverbotszone errichteten Stellplätze keine Bedenken im zugrundeliegenden Bauantragsverfahren für die Errichtung des Marktes erhoben hat, sieht die Verwaltung keine Gründe, das gemeindliche Einvernehmen
zu versagen.
Beschluss
Es wird dem Stadtrat folgender Beschluss empfohlen:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Anbringung von Werbeanlagen am neuen REWE-Markt auf den Grundstücken Fl.Nrn. 409/2 und 409/3, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.11.2017 17:21 Uhr