Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 28 bezüglich der Grünordnung
Daten angezeigt aus Sitzung:
59. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.11.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller hat einen geänderten Grünordnungsplan für den Neubau des REWE Supermarktes an der Ansbacher Straße eingereicht, nachdem die erste Vorlage von der Verwaltung wegen der Nichteinhaltung der Festsetzungen im Bebauungsplan kritisch hinterfragt wurde.
Gemäß der Satzung des Bebauungsplanes ist zur Durchgrünung der Stellpatzanlagen je sechs Stellplätze ein Baum vorzusehen. Diese sind als geeignete, mittelkronige Laubbäume (Hochstamm, 4 x verpflanzt mit Ballen, Stammumfang mind. 18-20 cm) einschließlich der erforderlichen Verankerung zu pflanzen.
Bei geplanten 126 Stellplätzen sind demnach 21 Bäume erforderlich. Geplant sind nun auf dem Grundstück 17 Bäume.
Vier Bäume können nach Angabe des Antragstellers auf dem Grundstück nicht untergebracht werden, da es die räumlichen Verhältnisse mit den erforderlichen Befestigungen sowie unterirdischen Erschließungsanlagen (Regenrückhaltung V = 290 m³) nicht zulassen.
Der Antragsteller hat deshalb eine Abweichung/Befreiung von den Festsetzungen der Bebauungsplansatzung, § 9 – Grünordnung beantragt.
Der Antragsteller schlägt weiterhin vor, die fehlenden vier Bäume auf den städtischen Grundstücken Fl.Nrn. 409/2 und 409/3 neben dem Grundstück des REWE-Marktes zu pflanzen.
Die Verwaltung nimmt dazu wie Folgt Stellung:
Die vorgebrachten Argumente sind nachvollziehbar. Es liegt in der Natur der Sache, dass der Verbrauchermarkt einen hohen Versiegelungsgrad hat, zumal mit der Baugenehmigung auch eine geringfügige Überschreitung der Grundflächenzahl genehmigt wurde. Die nötige Regenrückhaltung beansprucht deshalb auch eine große Fläche. Der Antragsteller hat in der vorgelegten Planung die auf dem Grundstück maximal mögliche Anzahl von Bäumen untergebracht und ist den kritischen Forderungen der Stadtverwaltung damit umfänglich gefolgt.
Nachdem die fehlenden 4 Bäume tatsächlich in unmittelbarer Nähe des Einkaufsmarktes auf städtischem Grundstück gepflanzt werden können,
ist auch das Ziel der Grünordnung im Bebauungsplan aus Sicht der Verwaltung gut gelöst.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 28 hinsichtlich der in § 9 festgesetzten Grünordnung zu zustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.11.2017 17:21 Uhr