Bauantrag Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 22 (Tf.), Gemarkung Weißenbronn, Wollersdorfer Straße 2
Daten angezeigt aus Sitzung:
61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.12.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. 22 (Teilfläche), Gemarkung Weißenbronn, Wollersdorfer Straße 2.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Altanwesen Wollersdorfer Straße 2 wurde abgebrochen.
Die neue Grundstückszufahrt ist wegen der geplanten Ausfahrt auf die Kreisstraße AN 17
im Benehmen mit dem Staatlichen Bauamt herzustellen, welches im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sowieso durchs Landratsamt beteiligt wird.
Die übrigen Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Neubau erhält zwei Geschosse mit einem Zeltdach mit einer Dachneigung von 20°.
Mit der geplanten Doppelgarage wird die Stellplatzsatzung der Stadt erfüllt.
Das Vorhaben fügt sich in Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. 22 (Teilfläche), Gemarkung Weißenbronn, Wollersdorfer Straße 2, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.12.2017 11:03 Uhr