Tektur - Änderung der Höhe der Gauben auf der West- und Ostseite der genehmigten Wohnanlage mit 13 altengerechten Wohneinheiten mit ingetrierten städtischen Quartiersgaragen auf Fl.Nrn. 171/5, 190, 191, 193, 172/2, 189, 192 (Tf.), Gemarkung Heilsbronn, Badstraße 10 - 14
Daten angezeigt aus Sitzung:
61. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.12.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der gemeinsame Bauantrag der Stadt Heilsbronn und der Firma Kehrberger & Stein Immobilien GmbH, Kanalstraße 2 - 12, 91522 Ansbach zur Errichtung von 13 altengerechten Wohneinheiten mit ingetrierten städtischen Quartiersgaragen auf Fl.Nrn. 171/5, 190, 191, 193, 172/2, 189, 192 (Tf.), Gemarkung Heilsbronn, Badstraße 10 – 14, wurde mit Bescheid vom 31.01.2014 genehmigt.
Wegen der Änderung der Höhe der Gauben auf der West- und Ostseite der genehmigten Wohnanlage hat die Firma Kehrberger & Stein Immobilien entsprechende Tekturpläne eingereicht.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Antragsteller begründen die Änderung der Gaubenhöhe mit Auflagen des Brandschutzes.
Es musste bei der Gaubenausführung eine Stahlbetondecke eingezogen werden.
Aus wärmeschutztechnischen Gründen wurde zusätzlich ein ca. 20 cm starker
Dämmschichtstreifen eingebaut.
Weiterhin erfolgte an der Westseite der Einbau einer Beschattungsmöglichkeit.
Mit der eingereichten Tekturplanung wurde noch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 42 „Neugestaltung des Klostergrabens“ bezüglich der Höhe der Gauben beantragt.
Die zulässige Gaubenhöhe beträgt gemäß Satzung des Bebauungsplanes 1,50 m. Mit der vorher beschriebenen Änderung ergibt sich ein Maß von ca. 1,75 m.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt sind durch die Erhöhung der Gauben nachbarschutzrechtliche Belange nicht betroffen; direkter Angrenzer ist sowieso nur die Stadt Heilsbronn.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Tekturplanung für die Errichtung von 13 altengerechten Wohneinheiten mit ingetrierten städtischen Quartiersgaragen auf Fl.Nrn. 171/5, 190, 191, 193, 172/2, 189, 192 (Tf.), Gemarkung Heilsbronn, Badstraße 10 – 14, der Firma Kehrberger & Stein Immobilien GmbH, Kanalstraße 2 - 12, 91522 Ansbach, wird erteilt.
Bezüglich der Höhe der Gauben wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 42 „Neugestaltung des Klostergrabens“ erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.12.2017 11:03 Uhr