Vollzug der StVO; Anordnung eines Halteverbotes im Bereich der Einmündung Gutenbergstraße, ausgehend von der Staatsstraße 2410


Daten angezeigt aus Sitzung:  62. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 62. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2018 ö beschliessend 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Bereich des Gewerbegebietes-Ost wurde die Verkehrssituation, insbesondere im Schwerlastbereich, bereits mehrmals thematisiert. In jüngster Vergangenheit wurden verschiedene Bauanträge von dort ansässigen Firmen genehmigt, die beachtliche Betriebserweiterung beinhalteten. Bisher befinden sich Betriebserweiterungen der Fa. Wolf Bavaria, der Fa. Spedition Wäger und der Fa. FEGA & Schmitt bereits im Bau. Aktuell befindet sich eine Erweiterung der Fa. Fischer Spezialbaustoffe im Genehmigungsverfahren. Auch in der anberaumten Sitzung hat der Bau- und Umweltausschuss über zwei weitere Erweiterungen von ansässigen Firmen zu befinden.
Die verkehrliche Anbindung des Gewerbegebietes-Ost im Bereich der Gutenbergstraße erfolgt nur über eine Zufahrtsstrecke zur Staatsstraße 2410. Nun ist auch direkt anliegend an dieser Zufahrtsstrecke eine große Betriebserweiterung der Fa. Polyden beantragt.
Durch die benannten Erweiterungen wird mit stark zunehmendem Zu- und Abfahrtsverkehr in der Gutenbergstraße zu rechnen sein. Die verkehrlichen Verhältnisse vor Ort haben bereits dazu geführt, dass im Bereich der öffentlichen Straßen größtenteils Haltverbote angeordnet wurden und ein Parken beinahe nur noch auf den ausgewiesenen Parkflächen möglich ist. Ausgenommen von der Anordnung eines Haltverbotes war bisher der unmittelbare Zufahrtsbereich von der Staatsstraße 2410 bis zur Gabelung der Gutenbergstraße.
Sollte Schwerlastverkehr im Bereich der Zufahrtsstrecke der Gutenbergstraße warten müssen, da auf dem Anliegergrundstücken der dortigen Firmen eine Zufahrt aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, so wäre die Zufahrt zum gesamten Gewerbegebiet-Ost für sämtliche Firmen und auch für Versorgungsfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Notarzt, etc.) unterbrochen bzw. beeinträchtigt.
Aus diesem Grund ist es aus verkehrsrechtlichen Gründen zwingend erforderlich (§ 45 Abs. 9 StVO), auch hier ein absolutes Haltverbot anzuordnen, so dass Schwerlastverkehr in diesem Bereich nicht halten kann. Die vorgesehene Anordnung ist aus der Anlage ersichtlich.
In den eingereichten Bauantragsunterlagen wurden zwar Lkw-Stellplätze auf den Baugrundstücken explizit ausgewiesen. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass Lkw-Fahrer, die vor der festgesetzten Lieferzeit vor Ort sind, z. T. auf der öffentlichen Verkehrsfläche warten, bis zur tatsächlichen Be- oder Entladung auf das Grundstück gefahren werden kann.
Die Polizeiinspektion Heilsbronn wurde in dieser Angelegenheit bereits um verkehrsfachliche Stellungnahme gebeten. Mit Nachricht vom 12.01.2018 wurde mitgeteilt, dass mit der beabsichtigten Anordnung Einverständnis besteht (s. Anlage).

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Anordnung eines absoluten Haltverbots (Zeichen 283) in der Gutenbergstraße im Bereich der Einmündung von der Staatsstraße 2410 und der Gabelung der Gutenbergstraße. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO zu erlassen und entsprechende Verkehrszeichen anzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2018 14:13 Uhr