Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 200/4, Gemarkung Heilsbronn, Schützenstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
62. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.01.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 200/4, Gemarkung Heilsbronn, nähe Schützenstraße.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es in diesem Bereich nicht. Die Zulässigkeit der Bebauung richtet sich damit nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich).
Das Gebäude ist eingeschossig mit einem versetzten Pultdach geplant. Dachneigung: 32°.
Mit dem geplanten Carport und dem Stellplatz wird die Stellplatzsatzung (2 Stellplätze je Wohneinheit)
der Stadt Heilsbronn erfüllt.
Die Zufahrt erfolgt von der Schützenstraße über das Grundstück Fl.Nr. 200/2. Die Zufahrt ist mittels Eintragung einer Grunddienstbarkeit geregelt. Die entsprechende Notarurkunde ist Bauantrag beigefügt.
Zur Entwässerung haben sich die Antragsteller einen Kanalanschluss über das Anwesen Badstraße 11 auf eigene Kosten im Rahmen der Straßenbaumaßnahme in der Badstraße vorverlegen lassen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 200/4, Gemarkung Heilsbronn, nähe Schützenstraße, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.01.2018 14:13 Uhr