Die Bürgermeister der kommunalen Allianz Kernfranken haben sich darüber verständigt, die Zusammenarbeit durch einen gemeinsamen Verein zu verstärken.
Die Kommunen Bruckberg, Dietenhofen, Heilsbronn, Lichtenau, Neuendettelsau, Petersaurach, Sachsen b. Ansbach sowie Windsbach bearbeiten im Rahmen einer kommunalen Allianz Themen, welche von gemeinsamem Interesse sind.
Hierbei sei als Beispiel die Zusammenarbeit im Bereich Tourismus (u. a. Radwegekarte / Messeauftritte) oder auch bei allgemein politisch relevanten Themen als gemeinsam agierender „östlicher Landkreis Ansbach“ genannt. Als aktuell laufendes Großprojekt, welches nun auch vor dem Abschluss steht, wurde gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern der Kommunen und dem Amt für ländliche Entwicklung das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) erarbeitet, welches Aussagen über die gemeinsame zukünftige Ausrichtung in den verschiedensten Handlungsfeldern trifft. Daraus ergeben sich die folgenden Oberziele „Leben in Kernfranken“, Kernfranken erleben“ sowie „Arbeiten und Gewerbe in Kernfranken“.
Die Fülle der Handlungsfelder, welche sich aus dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept ergeben sind jedoch als zusätzliche Tätigkeiten durch die einzelnen Verwaltungen nicht realistisch darstellbar. Daher wurde aus der Runde der Bürgermeister die Anstellung eines Umsetzungsmanagers favorisiert. Die Unterstützung durch einen Umsetzungsmanager wurde auch vom Stadtrat Heilsbronn im Herbst 2015 befürwortet.
Maßnahmen, welche im ILEK ausgearbeitet wurden und gemeinsam umgesetzt werden, können unter Umständen gefördert werden. Dies betrifft auch die mögliche Beschäftigung eines so genannten Umsetzungsmanagers, welcher die Ziele des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes für alle beteiligten Kommunen verfolgt, jedoch vorerst einer zeitlich beschränkten Förderung durch den Freistaat Bayern unterliegt.
Um den anstehenden Aufgaben gerecht zu werden, eine Stabilität in der Bearbeitung der gemeinsamen Themen zu erhalten (bisher jährlicher Wechsel zwischen den Verwaltungen der Kommunen) sowie einen Umsetzungsmanager als Kommunale Allianz Kernfranken beschäftigen zu können, wurde gemeinsam durch die Geschäftsleiter der beteiligten Kommunen eine Intensivierung der Zusammenarbeit erörtert. Untersucht wurden sowohl privat-rechtliche Konstrukte (wie z. B. GmbH) als auch weitere öffentlich-rechtliche Lösungen (u. a. Kommunalunternehmen / Zweckverband / Zweckvereinbarung).
Dabei kam man übereinstimmend zu dem Schluss, dass vorerst die Schaffung einer handlungsfähigen, eigenständigen juristischen Persönlichkeit im Rahmen eines Vereins sinnvoll erscheint. Grund hierfür sind einerseits einer der Situation angemessenen Haushaltsführung (einfache Einnahmen- Ausgabenrechnung v. s. kommunalrechtliche bzw. handelsrechtliche Haushaltsführung), andererseits aufgrund der Erklärung der „Gemeinnützigkeit“ in der Satzung die Erlangung der Steuerfreiheit (Beiträge sind grds. steuerfrei), wobei diese regelmäßig aufgrund der Weiterentwicklung der wahrgenommen Aufgaben des Vereins zu überprüfen ist.
Zum Aufbau des Vereins:
Der Verein ist analog den Vorgaben des BGB aufgebaut. Der Vereinssitz ist Windsbach und wird bei der Wahl eines neuen Vorsitzenden an dessen Verwaltungssitz verlagert (Änderung Satzung notwendig). Im Falle der Anstellung eines Umsetzungsmanagers und der Bereitstellung von Büroräumen im Gebiet der Kommunalen Allianz wäre ggf. ein dauerhafter Vereinssitz in der Satzung zu bestimmen.
Der Zweck des Vereins ist im Wesentlichen die gemeinsame Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes. Es gibt eine Mitgliederversammlung, bestehend aus den 8 Kommunen. Daraus werden ein Vorsitzender und dessen Stellvertreter auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Ergänzend erfolgt die Wahl von 2 Kassenprüfern für den gleichen Zeitraum.
Die Vertretung der Kommunen richtet sich nach den kommunalrechtlichen Vorgaben bzw. der entsprechenden Geschäftsordnung des Gemeinde- oder Stadtrates. Jedes Mitglied hat einen Sitz und eine Stimme in der Mitgliederversammlung.
Der Verein verfügt über eine gemeinsame einfache Haushaltsführung, über die Mitgliederversammlung wird der jährliche Beitrag festgesetzt, welchen jede Kommune gemessen an den Einwohnern zu zahlen hat.
Eine Satzungsregelung klärt hier auch „Sonderprojekte“, welche ausschließlich wenige Kommunen betreffen und durch diese entsprechend finanziell zu tragen sind. Somit muss nicht alles im Bereich der Handlungsfelder durch den Verein getragen werden bzw. sinnvolle Projekte weniger Kommunen können zumindest organisatorisch begleitet werden.
Eine Aufnahme von weiteren Mitgliedern (ausschließlich Kommunen) ist mit einem entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung möglich. Bei Auflösung des Vereins würde das noch vorhandene Kapital entsprechend dem Aufteilungsschlüssel je Einwohner zurückfließen und wäre dort im Sinne des Vereinszwecks zu verwenden.
Der Satzungsentwurf der Kommunalen Allianz KernFranken e.V. liegt zur Kenntnisnahme bei.
Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat der Gründung eines Vereins zuzustimmen und Ersten Bürgermeister Dr. Pfeiffer zu bevollmächtigen an der Gründungsveranstaltung teilzunehmen und die Mitgliedschaft für die Stadt Heilsbronn zu erklären.