Erlass der Satzung "Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich der Neuendettelsauer Straße"; Beschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
66. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 17.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat Heilsbronn hat sich bereits in der Vergangenheit mit der Engstelle in der Neuendettelsauer Straße auf Höhe der Häuserreihe mit den Hausnummern 2-12 beschäftigt und in den letzten Jahren bereits Maßnahmen zum Erwerb von Grundstücken durchgeführt.
Um die verkehrliche Engstelle und somit die Gefahrenstelle zu beseitigen, ist es notwendig, die Häuserreihe zu erwerben und die Straße, nach dem gesamten Erwerb, auf die notwendige Normbreite zu erweitern. Diese Maßnahme ist essenziell, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und den Verkehrsfluss zu verbessern. Die bestehende Häuserzeile wird für diese Zwecke rückgebaut werden müssen.
Durch den Erlass der Satzung wird ein zusätzliches rechtliches Instrument geschaffen, um Grundstücke in diesem Bereich künftig über die Ausübung eines Vorkaufsrechtes erwerben zu können. Konkret handelt es sich um die Grundstücke mit den FlNrn. 1/6; 179; 179/2; 179/3; 179/4; 179/5; 180/2 Gemarkung Heilsbronn.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Heilsbronn über das besondere Vorkaufsrecht für den Bereich der Neuendettelsauer Straße und beauftragt den Ersten Bürgermeister diese auszufertigen und amtlich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.06.2024 10:37 Uhr