2. Tektur;
Nutzungsänderung, Umbau, Erweiterung und Sanierung einer bestehenden Scheune mit Stall zu einem Zweifamilienhaus auf FlNr. 75/4, Gemarkung Betzendorf; Bekanntgabe
Daten angezeigt aus Sitzung:
67. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 30.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bauantragsteller plant eine Tektur zum Bauvorhaben Nutzungsänderung, Umbau, Erweiterung und Sanierung einer bestehende Scheune mit Stall zu einem Einfamilienhaus auf der Fl.Nr. 75/4 Gemarkung Betzendorf.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Nutzungsänderung des geplanten Vorhaben wurde bereits durch das Landratsamt mit Bescheid vom 17.02.2020 bewilligt. Eine 1. Tektur, mit welcher aus dem vorerst beantragten Zweifamilienhaus ein Einfamilienhaus wurde, wurde mit Bescheid vom 07.12.2021 durch das Landratsamt Ansbach genehmigt.
Durch die 2. Tektur soll nun wieder ein Zweifamilienhaus entstehen. Die erforderlichen Stellplätze können allesamt nachgewiesen werden. Auch sind die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer vollständig.
Die Stadt Heilsbronn wurde zu dem Antrag zur 2.Tektur am 06.03.2024 durch das Landratsamt Ansbach beteiligt. Da zur selben Zeit ein Verlängerungsantrag zu selbigem Vorhaben einging führte dies zu Verwechslungen und der Antrag zur 2. Tektur wurde nicht bearbeitet.
Das Landratsamt Ansbach hat nun die Stadtverwaltung angeschrieben und mitgeteilt, dass die Frist zur Abgabe der gemeindlichen Stellungnahme bald ausläuft. Da das Vorhaben jedoch unkritisch ist und schon zweimal durch den Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss beschlossen wurde hat die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen auf Verwaltungsebene erteilt.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 13.06.2024 10:39 Uhr