In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 20.09.2023 wurde beschlossen, auf Grundlage einer durchgeführten Markterkundung und eines geführten Branchendialoges einen Förderantrag nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) für insgesamt 99 förderfähige Adressen im Stadtgebiet Heilsbronn zu stellen. Betroffen, d.h. förderfähig, im Stadtgebiet ist im Wesentlichen der Ortsteil Göddeldorf, der aufgrund der bisherigen Versorgung (mind. 100 Mbit/s im Download) nicht im Rahmen der Ausbauarbeiten im Zuge der Bayer. Gigabitrichtlinie mit ausgebaut werden kann.
In öffentlicher Sitzung vom 15.11.2023 wurde dann weitergehend informiert, dass der Förderantrag der Stadt Heilsbronn abgelehnt wurde, da die seitens des Bundes zur Verfügung gestellten Mittel bereits ausgeschöpft waren.
Nun wäre, nach erneuter erforderlicher Durchführung eines Branchendialoges, erneut darüber zu befinden, ob und in welcher Form ein Förderantrag nach dem Bundesförderprogramm im Jahre 2024 gestellt werden soll. Anträge können seit 30.04.2024 für dieses Jahr gestellt werden. Anträge in diesem Jahr müssen formgerecht bis zum 30.09.2024 eingereicht werden.
Allerdings weist der Bund auch für dieses Jahr darauf hin, dass damit gerechnet werden müsste, dass Anträge in Zahl und Umfang eingehen dürften, welche die zur Verfügung gestellten Mittel voraussichtlich übersteigen werden. Zur Einschätzung der Erfolgsaussichten stellen die Projektträger des Bundes ein Punkteprogramm zur Verfügung, anhand dessen die Erfolgsaussichten vorab besser ausgelotet werden sollen. Förderanträge wären demnach deutlich erfolgsversprechender, soweit mit anderen Gemeinden interkommunal zusammengearbeitet wird. Die Stadtverwaltung hat bereits mit anderen in Frage kommenden Gemeinden Kontakt aufgenommen. Vorschlag der mit den Planungsleistungen beauftragten Breitbandberatung Bayern GmbH wäre eine Zusammenarbeit mit den Gemeinden Sachsen b. Ansbach sowie dem Markt Lehrberg. Nach Vorabstimmung mit der Gemeinde Sachsen b. Ansbach bestünde dort grundsätzlich Interesse an einer Zusammenarbeit mit der Stadt Heilsbronn, mit dem Markt Lehrberg wurde auf Verwaltungsebene bislang kein Kontakt aufgenommen.
Grundsätzlich kann aufgrund des Punktekompasses angenommen werden, dass ohne eine interkommunale Zusammenarbeit keine Erfolgsaussichten für eine Förderantragstellung in diesem Jahr bestehen.
Selbst im Falle einer interkommunalen Zusammenarbeit bestünde gleichwohl keine Sicherheit, im Jahre 2024 förderbegünstigt zu werden. D.h. es bestünde grundsätzlich auch in diesem Jahr die Gefahr, das notwendige und auch mit Kosten verbundene Förderantragsverfahren durchzuführen, um dann abschlägig verbeschieden zu werden.
Die voraussichtlichen Kosten für das (auch in diesem Jahr wieder) durchzuführende Markterkundungsverfahren sowie den erforderlichen Branchendialog belaufen sich auf ca. 8.300,00 Euro brutto. Hinzu kommen weitere Kosten in Höhe von ca. 2.300,00 Euro brutto für den Förderantrag selbst. Für Beratungsleistungen, welche zu 100% zuwendungsfähig sind, wurde eine Zuwendung in Höhe von 50.000,00 Euro bis zum 15.12.2025 bewilligt. Durch das Verfahren im letzten Jahr wurde bereits ein Teil der Mittel beansprucht. Die Maßnahme selbst wird mit einem Regelfördersatz von 90% durch Bund und Land gefördert.
Auf dieser Grundlage wäre durch den Stadtrat darüber zu befinden, ob in diesem Jahr ein Förderantrag gestellt werden soll oder ggf. das kommende Jahr abgewartet werden soll, wenn dann ggf. weitere Mittel durch den Bund bereitgestellt werden und die Erfolgsaussichten aufgrund dann ggf. weniger antragstellenden Gemeinden günstiger sein könnten.
Auch im Falle eines Zuwartens bis 2025 wäre davon auszugehen, dann wieder die erforderlichen, mit Kosten verbundenen Schritte, durchführen zu müssen.