Bauantrag im Freistellungsverfahren;
Neubau einer Eigentumswohnanlage mit Tiefgarage und Nebengebäuden auf FlNrn. 78/45 und 79/23, Gemarkung Weiterndorf; Bekanntgabe
Daten angezeigt aus Sitzung:
69. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 12.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin beantragt die Baugenehmigung im Genehmigungsfreistellungsverfahren bezüglich ihres Bauvorhabens „Neubau einer Eigentumswohnanlage mit Tiefgarage und Nebengebäuden“ auf dem Grundstücken FlNrn. 78/45 und 79/23 Gemarkung Weiterndorf.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich der erst kürzlich erlassenen rechtskräftigen 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. B 4, Weiterndorf "An den Schwabachauen".
Das Bauvorhaben entspricht in allen Teilen dem vorhabenbezogen geänderten Bebauungsplan und kann somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden. Da der Antrag hierfür der Stadtverwaltung am 06.05.2024 zuging, lief die Monatsfrist zur Beantragung eines Baugenehmigungsverfahrens, bereits vor der anberaumten Sitzung des Stadtrates am 06.06.2024 ab.
Die Stadtverwaltung hat die Zustimmung im Genehmigungsfreistellungsverfahren daher bereits ohne entsprechende Beschlussfassung des Stadtrates (oder des BUK) erteilt.
Somit kann die Antragstellerin den Bau nun umsetzen.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 11.07.2024 11:18 Uhr