Antrag auf isolierte Befreiung, FlNr. 440/18, Gemarkung Heilsbronn, Aufstellen eines Bürocontainers im Gartengrundstück
Daten angezeigt aus Sitzung:
70. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 25.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragssteller beantragt mit Schreiben vom 06.06.2024 die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 3 „An der Ketteldorfer Straße“. Es ist geplant einen Büro-Container aufzustellen. Der Container soll die Maße 6x3 m haben und außerhalb der Baugrenze errichtet werden. Der Büro-Container stellt aufgrund seiner Größe ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO dar. Eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan kann zugestimmt werden, wenn das Vorhaben verfahrensfrei ist, die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind und es unter Abwägung der nachbarlicher Interessen vertretbar ist.
Die Verfahrensfreiheit liegt in diesem Falle vor, auch stehen, aus Sicht der Verwaltung, keine Grundzüge der Planung entgegen. Die Nachbarin, deren Garten an den geplanten Aufstellungsort grenzt, hat dem Vorhaben zugestimmt, dementsprechend können die nachbarlichen Interessen positiv zu dem geplanten Vorhaben abgewogen werden.
Eine zusätzliche Stellplatzmöglichkeit kann der Antragssteller nachweisen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag auf isolierte Befreiung stattzugeben.
Beschluss
Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 3 „An der Ketteldorfer Straße“ bezüglich der Baugrenze wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2024 10:19 Uhr