Gründung des Zweckverbandes Kernfranken; Beschluss über die Satzung des geplanten Zweckverbandes


Daten angezeigt aus Sitzung:  71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 10.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 71. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.07.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nach der 1. gemeinsamen Stadt- und Gemeinderatsversammlung vom 20.10.2021 zu diesem Thema und entsprechenden Informationen im Stadtrat fand am 26.09.2023 eine weitere gemeinsame Sitzung aller Kernfranken-Mitglieder zum Thema „Satzung und Gründung des Zweckverbandes Kernfranken“ statt. Insbesondere wurde ein ausgearbeiteter Satzungsentwurf (s. Anlage – Entwurf 05.2023) vorgestellt, die Fragen hierzu wurden ausführlich beantwortet. 
In der Sitzung des Stadtrates vom 25.10.2025 wurde dieser Satzungsentwurf vorgestellt, dem auch die an der Sitzung vom 26.09.2023 gezeigte Präsentation beilag. 
Der Stadtrat stimmte in seiner Sitzung vom 25.10.2023 mit Beschluss-Nr. 1392 der Gründung des Zweckverbandes Allianz Kernfranken zu und beschloss dem Zweckverband Allianz Kernfranken beizutreten. 
Dem Verbandssitz (Ort) in Neuendettelsau wurde ebenso zugestimmt wie die Übertragung der Aufgaben nach § 4 der Satzung (Verkehrsüberwachung / gemeindeübergreifende Projekte wie z.B. ILEK, Umsetzung Regionalbudget / Informationstechnische Unterstützung).
Dieser seinerzeit vorgestellte Satzungsentwurf wurde dem Landratsamt zur Prüfung vorgelegt.
Das Landratsamt brachte hierzu Ergänzungen bzw. Änderungen vor. Diese sind im beiliegenden Entwurf gelb und blau markiert. 
Die Sitzverteilung ist im § 6 und die Ausschüsse im § 12 geregelt. Die Berechnung ist ebenfalls der Vormerkung beigefügt.
Der Zweckverband wird zum 01.01.2025 gegründet. 
Die Stadt Heilsbronn hat 8 Mitglieder zu entsenden, d.h., neben dem 1. Bürgermeister als „geborenes“ Mitglied sind aus der Mitte des Stadtrates weitere 7 Mitglieder zu benennen. Die ehrenamtlichen Mitglieder für die Verbandsversammlung sollten bis zur nächsten Stadtratssitzung benannt werden. Im September müssen die Mitglieder noch per Stadtratsbeschluss bestimmt werden.
Die beiliegende und berichtigte Satzung des Zweckverbandes Kernfranken (Reinentwurf Satzung des Zweckverbandes Kernfranken – 07- 2024) mit der Anlage 1 ist nun zu beschließen. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Satzung des Zweckverbandes Kernfranken mit der Anlage 1 zum 01.01.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.07.2024 09:39 Uhr