Antrag auf isolierte Befreiung;
Neubau von Nebenanlagen mit Sichtschutz auf FlNr. 230/29, Gemarkung Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
72. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 24.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Schreiben vom 28.05.2024 stellten die Antragssteller einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 30 „Am Sonnenfeld“. Dem Antrag vorausgegangen war ein gerichtlicher Vergleich zwischen den Antragsstellern und dem Nachbarn.
Die Antragsteller beantragen die Befreiung bzgl. der max. Höhe und des Materials der Einfriedung.
Die Antragssteller möchten die Einfriedung zum Nachbargrundstück mit einer Höhe von 1,90 m anstelle der möglichen 1,20 m errichten. Ebenso soll die Einfriedung ein Holzsichtschutzzaun anstelle eines Maschendrahtzaunes werden.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Einfriedungen in dem Bereich sind z.B. durch Hecken bis zu einer Höhe von Max. 2,0 Metern zulässig. Einem Sichtschutzzaun aus Holz anstelle einer Bepflanzung mit 1,9 Metern Höhe kann daher in diesem Einzelfall (zur Sicherstellung des nachbarlichen Friedens) aus bautechnischer Sicht zugestimmt werden.
Einen für den Bau notwendigen Antrag auf Abweichung von den Baugesetzen haben die Antragssteller bereits beim zuständigen Landratsamt beantragt.
Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag auf isolierte Befreiung zuzustimmen.
Beschluss
Dem Antrag auf isolierte Befreiung vom 28.05.2024 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.09.2024 10:26 Uhr