Feuerwehrwesen; Antrag der FFW Müncherlbach zur Ersatzbeschaffung des Tragkraftspritzenfahrzeuges; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  72. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 24.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 72. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.07.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

 In öffentlicher Stadtratssitzung am 12.06.2024 wurde beschlossen, die Ersatzbeschaffung des TSF am Standort Müncherlbach bis zur Vorlage des Entwurfes des Feuerwehrbedarfsplanes zurückzustellen. Auf die Sitzungsvorlage wird verwiesen.
Auf Anfrage teilte das beauftragte Ingenieurbüro IBG mit, dass die Aussagen des Entwurfes des Feuerwehrbedarfsplanes, der zur internen Abstimmung zwischenzeitlich vorliegt, hinsichtlich der die Feuerwehr Müncherlbach betreffenden Auszüge vorab den Stadtratsmitgliedern veröffentlicht werden kann. Zum Gesamtentwurf erfolgt auftragsgemäß zunächst eine Sichtung und Abstimmung mit der Stadtverwaltung. Eine entsprechende Prüfung ist in den letzten Wochen aus Kapazitätsgründen nicht erfolgt. Um den Beschaffungsprozess nicht noch weiter aufzuschieben wurde nun um auszugsweise Vorabveröffentlichung gebeten.
Demnach besteht, wie bereits auch aus dem Projektbericht (S. 163) zum Feuerwehrbedarfsplan ersichtlich ist, für den Standort Müncherlbach zur Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags zur Gefahrenabwehr grundsätzlich keine Erforderlichkeit zur Stationierung eines Fahrzeuges. Dies begründet sich damit, dass andere, entsprechend auch fahrzeugtechnisch ausgestattete Feuerwehren im Stadtgebiet innerhalb der Hilfsfristen am Einsatzort sein können. Die Ausstattung des Standortes Müncherlbach mit einem Fahrzeug (Tragkraftspritzenfahrzeug) liegt demnach im Ermessen der Stadt Heilsbronn. 
Auch wenn keine zur Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags zur Gefahrenabwehr Fahrzeugnotwendigkeit besteht, übernimmt die FFW Müncherlbach mit dem bestehenden TSF zahlreiche Einsätze, insbesondere auch im Bereich der technischen Hilfeleistung (v.a. Straßensicherung B 14). Die Ersatzbeschaffung des vorhandenen Fahrzeuges ist daher aus Sicht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorteilhaft. Durch die Fahrzeugstationierung können Einsätze u.a. schneller und mit stärker vorhandener Ortskenntnis effektiver abgewickelt werden. Es war zudem auch nicht die Intention der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes, abzuklären, ob an Ausstattungen eingespart werden könnte. Im Blick steht die Untersuchung, ob dem gesetzlichen Auftrag der Gefahrenabwehr ausreichend Rechnung getragen wird.
Nachdem zur Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags zur Gefahrenabwehr keine Erforderlichkeit besteht, besteht aus Sicht der Stadtverwaltung auch im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Heilsbronn keine Möglichkeit, vom vorhandenen Fahrzeugtyp abzuweichen. Ein stärker ausgestattetes Fahrzeug kommt in der Gesamtbetrachtung nicht in Frage, war im Rahmen der Vorgespräche allerdings auch nicht Ansinnen der FFW Müncherlbach.
Alternativ könnte, nachdem auf Grundlage des Feuerwehrbedarfsplanes angenommen werden darf, dass der gesetzliche Auftrag der Gefahrenabwehr auch anderweitig gesichert ist, auf die Ersatzbeschaffung verzichtet werden. Dann wäre die FFW Müncherlbach bis zur Einsatzunfähigkeit des bestehenden TSF noch einsatzfähig. Bei eintretender Einsatzunfähigkeit müssten die Einsätze dann durch andere Feuerwehren im Stadtgebiet abgedeckt werden.
Aus der Bestandsgarantie nach Art. 5 Abs. 1 BayFwG lässt sich grundsätzlich ein Erhaltungsanspruch der Ortsfeuerwehren organisatorischer Art ableiten. Ein Anspruch auf Erhalt der technischen Ausstattung (und auch der Gerätehäuser) ist dadurch nicht gegeben.
Zwischenzeitlich weist das TSF (Baujahr 1988) größere Ausfallzeiten auf. Die FFW Müncherlbach war daher in den letzten Wochen zeitweise nicht einsatzfähig. Mittel zur Ersatzbeschaffung wurden in der Investitionsplanung bereits berücksichtigt. Dabei wurden für die Ersatzbeschaffung Kosten in Höhe von ca. 120.000 € angenommen und Zuwendungen in Höhe von 35.000 € erwartet.
Die Zuwendungsfähigkeit ist im weiteren Verfahren mit der Regierung von Mittelfranken zu klären und dazu auch eine fachliche Einschätzung des Kreisbrandrates einzuholen. Sollte unerwarteterweise eine Förderung nicht gewährt werden, erfolgt eine Wiedervorlage an den Stadtrat.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, das Beschaffungsverfahren zur Ersatzbeschaffung des Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF) für den Standort Müncherlbach einzuleiten.
Als Ersatzfahrzeug soll erneut ein Tragkraftspritzenfahrzeug beschafft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Datenstand vom 19.09.2024 10:26 Uhr