Nutzungsänderung; Vergrößerung des Ladens durch Nutzungsänderung von drei zu zwei Nutzeinheiten auf FlNr. 223/2, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  73. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 18.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 73. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 18.09.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller beantragen eine Nutzungsänderung, durch die im Inneren der bestehenden Immobilie der bestehende Drogeriemarkt um die Nutzflächen des bestehenden Textilmarktes erweitert werden soll. Die vorhandene Verkaufsfläche des Drogeriemarktes soll dabei von bisher 382,41 m² auf 696,23 m² erweitert werden.
Nachdem für das Baugrundstück zwar ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, das Bauleitplanverfahren jedoch noch nicht zur Planreife fortgeführt werden konnte, bestehen hinsichtlich der angebotenen Sortimente derzeit keine rechtsverbindlichen Vorgaben. Die Heilsbronner Liste zentrenrelevanter Sortimente ist daher im vorliegenden Fall nicht anwendbar.
Nach der Vorhabensbeschreibung sollen auch zentrenrelevante Sortimente angeboten werden, daraufhin wurde durch die Stadtverwaltung im vorangehenden Tagesordnungspunkt der Erlass einer Veränderungssperre vorbereitet.
Das vorliegende Bauvorhaben beinhaltet Anträge für Abweichungen/Ausnahmen/Befreiungen. Im Übrigen hält es die Festsetzungen des derzeit rechtsgültigen Bebauungsplanes ein, das gemeindliche Einvernehmen wäre daher grundsätzlich zu erteilen.
Der durch die Nutzungsänderung entstehende Mehrbedarf an Stellplätzen für den Drogeriemarkt wird durch die dann nicht mehr notwendigen Stellplätze für den Textilmarkt kompensiert. Den nach Stellplatzsatzung erforderlichen 20 Stellplätzen stehen 22 vorhandene Stellplätze gegenüber.
Je nach Entscheidung des Stadtrates über die Veränderungssperre wäre die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu bewerten.

Beschluss

Der Stadtrat versagt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag. Die beschlossene Veränderungssperre für das Baugrundstück FlNr. 223/2, Gem. Heilsbronn wird dabei berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.10.2024 10:58 Uhr