Bundesförderprogramm Gigabitrichtlinie 2.0 - Beschluss über die Zweckvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit im Rahmen der Förderantragstellung
Daten angezeigt aus Sitzung:
73. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 18.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Um die nachträgliche Aufnahme des Tagesordnungspunktes wird gebeten. Die Zustimmung zur Zweckvereinbarung muss zur Förderantragstellung spätestens zum 30.09.2024 vorliegen. Bis zum Einladungstermin war die Verwaltung davon ausgegangen, dass eine Beschlussfassung am 09.10.2024 noch ausreichend wäre.
Bereits in der Sitzung des Stadtrates vom 12.06.2024 wurde beschlossen, das Förderprogramm nach der Bundes-Gigabitrichtlinie 2.0 durchzuführen und dafür eine Zusammenarbeit mit benachbarten Gemeinden anzustreben, um bessere Förderaussichten zu erhalten. Aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel des Förderprogrammes war die Stadt Heilsbronn bislang nicht förderbegünstigt. Durch eine übergemeindliche Zusammenarbeit bestünden aufgrund des Kriterienkataloges, der im Zusammenhang mit dem Förderprozess angewandt wird, günstigere Förderaussichten, jedoch weiterhin keine Fördergarantie.
Mit Beschluss v. 12.06.2024 wurde bereits festgelegt, dass den Umfang der interkommunalen Zusammenarbeit zunächst die Stadtverwaltung regelt. Damit bestand ausreichend Flexibilität, in den letzten Wochen und Monaten nach anderen Gemeinden zu suchen, um damit die Förderaussichten zu steigern.
Zwischenzeitlich wurde eine Zweckvereinbarung mit folgenden Gemeinden abgeschlossen: Gemeinde Sachsen b. Ansbach (Federführung), Gemeinde Petersaurach, Gemeinde Oberdachstetten, Markt Lehrberg, Markt Dietenhofen.
Die Zweckvereinbarung ist gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen (Anzeige ist erfolgt) und bedarf für ihr Inkrafttreten der letzten zustimmenden Beschlussfassung aller Gemeinderatsgremien. Diese Beschlussfassung ist nun bis zum 30.09.2024 durch die Stadt Heilsbronn erforderlich.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der anliegenden Zweckvereinbarung zum Gigabitausbau für das Gebiet der beteiligten Gemeinden auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-RL 2.0) zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.10.2024 10:58 Uhr