Breitbandausbau; Bundesförderprogramm Gigabitrichtlinie 2.0 - Einreichung des Förderantrages im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit; Bekanntgabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 09.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2024 ö beschließend 5.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die für den 25.09.2024 geladene Sondersitzung des Stadtrates konnte erfreulicherweise kurzfristig abgesagt werden, nachdem eine Überprüfung des Kooperationsvertrages der Stadt Heilsbronn mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH ergab, dass große Gebiete des Stadtgebietes Heilsbronn für das Förderverfahren nach der Gigabitrichtlinie 2.0 des Bundes ausgeschlossen werden können.
Die Stadt Heilsbronn kann damit Mitglied der mittels Zweckvereinbarung am 18.09.2024 beschlossenen interkommunalen Zusammenarbeit bleiben. Für die Stadt Heilsbronn ergibt sich ein abschließender Punktewert nach dem anzulegenden Kriterienkatalog von 217. Das Gesamtscoring der beteiligten Gemeinden beläuft sich nunmehr auf 315 Punkte, womit realistischerweise mit einer Förderzusage gerechnet werden kann, wenngleich keine Garantie besteht.
Der Förderantrag wurde zwischenzeitlich bei der zuständigen Stelle durch die federführende Gemeinde Sachsen b. Ansbach eingereicht. Die Stadtverwaltung hofft nun auf eine positive Förderzusage, um den Förderprozess nicht im kommenden Jahr ggf. erneut durchführen zu müssen.
Dient zur Kenntnis.        

Datenstand vom 19.11.2024 09:48 Uhr