Bauantrag Meyer; Neubau eines Einfamilienhauses auf FlNr. 335, Gemarkung Bürglein


Daten angezeigt aus Sitzung:  75. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 23.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 75. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 23.10.2024 ö 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für das vorliegende Grundstück wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 30.04.2024 über einen Antrag auf Vorbescheid bereits beraten und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Grundstück ist zwar weitgehend dem baurechtlichen Außenbereich zuzuordnen, weswegen eine Bebauung rechtlich eher fraglich ist. Aufgrund eines bereits im Jahre 2004 ergangenen Bauvorbescheides wurde dabei auch berücksichtigt, dass gegenüber der seinerzeitig beantragten Baukörper kaum eine baurechtlich relevante Änderung vorgenommen wurde. Das gemeindliche Einvernehmen wurde im Anschluss erteilt.
Der nun vorliegende Bauantrag weicht hinsichtlich des Baukörpers vom Antrag auf Vorbescheid in der Sitzung vom 30.04.2024 nach Westen ab, d.h. der Baukörper ragt stärker in den baurechtlichen Außenbereich. Unter Bezugnahme auf den Bauvorbescheid aus dem Jahre 2004 findet allerdings keine weitere Verschiebung in den Außenbereich statt, d.h. der seinerzeit genehmigte Baukörper befand sich annähernd gleich weit westlich im baurechtlichen Außenbereich.
Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert, die Unterschriften der benachbarten Grundstückseigentümer liegen teilweise vor. Die nach Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.
Auf dem Grundstück befindet sich ein kartiertes Biotop, das von der beantragten Bebauung nicht berührt wird.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses auf Grundstück FlNr. 335, Gemarkung Bürglein, wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 16.12.2024 10:33 Uhr