Ausbau der Hauptstraße; a) Beschluss über die Durchführung der Maßnahme b) Beschluss über den Finanzierungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 11.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2024 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der entscheidungsreife Zuwendungsantrag zum Ausbau der Hauptstraße mit Beantragung der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn soll – nach Möglichkeit - noch in diesem Kalenderjahr gestellt werden.
Dazu sind noch folgende Beschlüsse zu fassen, die dem Antrag beizulegen sind:
  1. Beschluss über die Durchführung der Maßnahme
  2. Beschluss über den Finanzierungsplan
Zu a)
Die Planungen zum Ausbau der Hauptstraße vom oberen Tor bis zum Marktplatz konnten erfreulicherweise zwischenzeitlich mit der Städtebauförderung weitgehend endabgestimmt werden. Die Unterlagen werden durch die Städtebauförderung als umfassend vorlagefähig erachtet. Eine noch angeregte Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde erfolgt parallel zur Sitzungsvorbereitung durch das beauftragte Ingenieurbüro.
Die Regierung betrachtet den Entwurf als stimmig und sowohl die Pflasterflächen als auch die Grünräume erscheinen systematisch. Die Stellplatzmarkierungen nehmen sich zurück und Sitzmöglichkeiten sind in ausreichender Zahl vorhanden. Lediglich die Fahrradstellplätze könnten nach Ansicht der Regierung und nach Erfordernis ggf. noch aufgestockt werden.
Grundsätzlich wird es als sehr positiv gesehen, dass die Grünräume nun in ein geordnetes landschaftsplanerisches Konzept eingebettet wurden und allgemein in höchstmöglicher Anzahl geplant wurden. Unsere Bemühungen dahingehend, nach Möglichkeit viel unversiegelte Fläche zu gewährleisten, wurde auf jeden Fall anerkennend zur Kenntnis genommen.
In der Anlage sind nun die aktuellen Planungen dazu zu finden.
Die Planungen wurden gegenüber der am 24.07.2024 beschlossenen Entwurfsplanung nur partiell angepasst. Aufgrund einer Anregung der Barrierefreiheit wurde der Zugang zum Rathaus von der Hauptstraße ebenfalls in die Planung aufgenommen. Das vorhandene Kopfsteinpflaster vor dem Rathaus soll im Zuge der Baumaßnahmen teilweise durch das auch in der Hauptstraße verwendete Granitpflaster zur Schaffung eines barrierefreien Zugangsweges von der Hauptstraße aus verlegt werden.
Bezüglich der Platzierung der Sitzgelegenheiten bestehen im Rahmen der Bauausführung noch Gestaltungsspielräume. Für den Zuwendungsantrag muss die Situierung nicht final festgelegt werden.

Zu b)
Die Finanzierung dieses Vorhabens wird sich voraussichtlich wie Folgt gestalten:
Gesamtkosten :                                2.450.000,00 € (Kostenberechnung IB v. 25.10.24)
Zuwendung der Städtebauförderung:        1.200.000,00 € (60 % aus zuweisungsfähigen Kosten)
Eigenmittel der Stadt Heilsbronn:                1.250.000,00 €

Nachdem die exakten zuweisungsfähigen Kosten erst nach Antragsprüfung durch die Regierung festgelegt werden, handelt es sich bei der Zuwendung der Städtebauförderung noch um eine Schätzung.
Die entsprechenden Mittel werden im Haushaltsjahr 2025/ 2026 veranschlagt; sie wurden bereits im Investitionsplan in dieser Höhe und für diesen Zeitraum eingeplant.

Beschluss 1

Der Ausbau der Hauptstraße soll nach der vorliegenden Planung durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Dem o. g. Finanzierungsplan wird zugestimmt. Die Eigenmittel der Stadt Heilsbronn werden erbracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2025 08:34 Uhr