Bauantrag;
Umbau und Sanierung eines Wohngebäudes mit Nutzungsänderung des Dachstuhls in Wohnung auf FlNr. 93/2, Gemarkung Weiterndorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
37. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 17.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragssteller planen den Umbau und Sanierung eines Wohngebäudes mit Nutzungsänderung des Dachstuhls in Wohnung. Das Vorhaben soll auf dem Grundstück mit der FlNr. 93/2 Gemarkung Weiterndorf verwirklicht werden.
Von Seiten der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll.
Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet.
Das Vorhabengrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Aus diesem Grund sind die Prüfungstatbestände des Innenbereichs anzuwenden. Hierbei gilt es zu prüfen, ob sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze werden durch die Antragssteller nachgewiesen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen zu dem geplantem Neubau zu erteilen
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag „Umbau und Sanierung eines Wohngebäudes mit Nutzungsänderung des Dachstuhls in Wohnung“ auf dem Grundstück mit der FlNr. 93/2 Gemarkung Weiterndorf wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.06.2024 09:29 Uhr