Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren; Nutzungsänderung von Fitnessräumen zur Physiopraxis im Erdgeschoss von FlNr. 43/1, Gemarkung Weiterndorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 17.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 37. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 17.04.2024 ö beschließend 6.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Antrag vom 29.02.2024 (eingegangen am 07.03.2024) beantragte der Antragssteller die Nutzungsänderung von Fitnessstudioräumen hin zu Räumen für Physiotherapie auf dem Grundstück FlNr. 43/1 Gemarkung Weiterndorf. Der Antragssteller beantragte das Verfahren  im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchzuführen.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. B 43-1 „Gewerbegebiet Heilsbronn Ost, 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße - GE -, 1. Änderung“. Für den Bereich des Vorhabengrundstücks legt der B-Plan ein Gewerbegebiet als bauliche Nutzung fest. In diesem Bereich können Räume zur Physiotherapie zugelassen werden.
Die notwendigen Stellplätze werden nachgewiesen.
Nach Art. 58 BayBO darf der Antragssteller einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen mit dem Bau beginnen, solange die Gemeinde, vor Ablauf der Frist, keinen schriftlichen Antrag auf Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens stellt.
Aufgrund der Monatsfrist hat die Verwaltung mit Schreiben vom 28.03.2024 dem Antragssteller gegenüber erklärt, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Dies dient zur Kenntnisnahme. 

Datenstand vom 13.06.2024 09:29 Uhr