Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren; Bekanntgabe
Umbau des bestehenden Reihenmittelhauses FlNr. 93/7 Gemarkung Weiterndorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
37. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 17.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Antrag vom 03.03.2024 (eingegangen am 11.03.2024) beantragte die Antragssteller den Umbau des bestehenden Reihenmittelhauses mit Wohnraumerweiterung im Erdgeschoß und energetischer Sanierung des Gebäudeteiles sowie Erneuerung der Terrasse auf dem Grundstück FlNr. 93/7 Gemarkung Weiterndorf. Die Antragssteller beantragte das Verfahren im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchzuführen.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. B 1 „Weiterndorf“. Das geplante Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Es werden keine weiteren Stellplätze benötigt.
Nach Art. 58 BayBO darf der Antragssteller einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen mit dem Bau beginnen, solange die Gemeinde, vor Ablauf der Frist, keinen schriftlichen Antrag auf Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens stellt.
Aufgrund der Monatsfrist hat die Verwaltung mit Schreiben vom 28.03.2024 dem Antragssteller gegenüber erklärt, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Dies dient zur Kenntnisnahme.
Datenstand vom 13.06.2024 09:29 Uhr