Bauantrag;
Bau einer Terrassenüberdachung aus einer massiven Holzkonstruktion auf FlNr. 230/34, Gemarkung Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
40. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 10.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Bauvorhaben wurde mittels Bauantrag beantragt. In Abstimmung mit dem Landratsamt Ansbach soll die Festsetzung, wonach Gebäude und bauliche Nebenanlagen mit Ziegeln einzudecken sind, nicht für Terrassenüberdachungen anwendbar sein. Damit kann das Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren erfolgen. Die Bauherren sparen damit Zeit und Genehmigungsgebühren.
Das Antragsformular ist durch die Antragsteller noch auszutauschen (bisher Vorlage als Bauantrag).
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 30 „Am Sonnenfeld“ werden eingehalten. Das Freistellungsverfahren kann durchgeführt werden. Mit Beginn der Bauarbeiten sind die Grundstücksnachbarn zu verständigen.
Anmerkung: Der Freistaat Bayern hat angekündigt, Terrassenüberdachungen ab dem 01.01.2025 unabhängig von Größe (bisher max. 30 m²) und Tiefe (bisher max. 3m) verfahrensfrei stellen zu wollen. Auch eine Genehmigungsfreistellung ist dann entbehrlich.
Beschluss
Dem Antrag zum Bau einer Terrassenüberdachung aus einer massiven Holzkonstruktion auf FlNr. 230/34, Gem. Heilsbronn, im Genehmigungsfreistellungsverfahren wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.09.2024 08:29 Uhr